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Veterinäramt erinnert Mastbetriebe an Meldepflichten

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Hochsauerlandkreis – Das Veterinäramt des Hochsauerlandkreises erinnert die Mastbetriebe, die pro Jahr mehr als 20 Rinder, 250 Schweine, 1.000 Puten oder 10.000 Hühner halten, an ihre Meldepflicht zur Antibiotika-Datenbank. Die Mastbetriebe müssen ihre Nutzungsart einmalig an die HIT-Datenbank melden. Diese Meldung kann entweder online erfolgen oder schriftlich mit einem Formblatt an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) Fachbereich 87/Regionalstelle AMG, Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen.

Außerdem müssen für jedes Halbjahr Bestandsveränderungen wie Zu- und Abgänge an Masttieren sowie Anwendungen von Antibiotika in der Datenbank dokumentiert werden. Auch diese Meldungen können entweder online oder schriftlich mit einem Formblatt an die Regionalstelle des LANUV erfolgen. Für die Eingabe dieser Daten gilt eine Frist bis zum 14. Januar 2015. Für Rückfragen steht das Veterinäramt unter der Telefonnummer 0291/94-2101 zur Verfügung.

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