Meschede – Informationsabende gehören seit jeher zum festen Angebot des St. Walburga-Krankenhauses – eine Programmreihe, in der die leitenden Ärzte regelmäßig über aktuelle Themen aus den jeweiligen Abteilungen berichten. Für das nächste am Mittwoch, 12. November 2014, im Konferenzsaal stattfindende Forum (Beginn: 18 Uhr) kam jedoch ein eher gesundheitspolitischer Sachverhalt auf die Tagesordnung: Was tun, wenn Ältere nach dem Ende eines Klinik-Aufenthalts nicht mehr in ihr Domizil zurückkehren, weil sie dauerhaft professioneller Unterstützung bedürfen, die ambulante Helfer allein aber nicht mehr gewährleisten können? Oder wenn der Alltag für Senioren innerhalb der häuslichen vier Wände immer schwieriger wird? Oder wenn Familienmitglieder aufgrund beruflicher Erfordernisse weit verstreut wohnen?
Ist dann der Zeitpunkt gekommen, um über einen Umzug ins Pflegeheim nachzudenken? Momente, die den Beteiligten binnen kürzester Zeit wichtige Entscheidungen abverlangen: Welche Form der Betreuung ist die beste? Wer trägt die anfallenden Kosten? Und wie lässt sich frühzeitig die künftige Betreuung regeln, wenn der Betroffene irgendwann nicht mehr in der Lage sein sollte, dies selbstständig zu entscheiden?
Alles Aspekte, auf die jedoch Viele oft nur mäßig vorbereitet sind, da sie sich im Vorfeld noch nicht intensiver mit derlei Gedanken beschäftigen mussten – Aspekte wiederum, denen jetzt genauer nachgegangen werden soll: „Von der Pflegefinanzierung bis zur Patientenvollmacht“ lautet daher bewusst die Überschrift zu der Vortragsveranstaltung. Mit Einrichtungsleiter Burkhard Keseberg vom Katholischen Hospitalverbund Hellweg und der Mescheder Rechtsanwältin Ulrike Peus wurden versierte, fachkundige Referenten eingeladen, die an dem Abend auch abseits der offiziellen Agenda für Gespräche zur Verfügung stehen.
Keseberg, der Experte, wird in den Erläuterungen besonders organisatorische Belange berücksichtigen: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Platz im Pflegeheim zu bekommen? Wann gilt es sich anzumelden? Wie werden die Pflegestufen eingeteilt, wie abgerechnet? Fragen über Fragen, die er ausführlich beantwortet. Darüber hinaus ist ihm daran gelegen, mit fundierten Auskünften der Zuhörerschaft etwaige Unsicherheiten vor dem neuen Lebensabschnitt zu nehmen.
Zum Abschluss (ab circa 19 Uhr) erörtert Peus dann, wie zu verfahren ist, falls der Einzelne schwer erkrankt und eigene Entscheidungen wohl nicht mehr zu treffen vermag: Welche juristischen Festlegungen sorgen beispielsweise dafür, dass die Behandlung dem persönlichen Willen entspricht? So zeigt die Rechtsanwältin auf, in welchen Situationen Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen oder ein Testament tunlichst zu empfehlen sind. Schon während der 1. Mescheder Gesundheitswoche im Juni 2013 – damals auf Initiative der Kreisstadt-Klinik ausgerichtet – erzielte Peus mit ihren praxisnahen Ausführungen zu dem Thema große Aufmerksamkeit.
Der Eintritt ist frei.