Winterberg – Über 1.000 Einwendungen verzeichnet die Untere Umweltschutzbehörde des Hochsauerlandkreises gegen die drei von der Firma Energiekontor AG beantragten Windenergieanlagen in Winterberg-Altenfeld. Wegen der Vielzahl der Einwendungen werden keine Eingangsbestätigungen verschickt.
Derzeit werden alle Einwendungen erfasst und ausgewertet. Die Auswertung wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Anschließend werden die Einwendungen sowohl dem Antragsteller, als auch den im Verfahren beteiligten Behörden übersandt. Ob der für Donnerstag, 3. Dezember, geplante Erörterungstermin stattfinden kann, ist heute noch offen. Sollte er sich verschieben, wird der Hochsauerlandkreis rechtzeitig darüber informieren. Die Verfahrensschritte sind auch auf der Startseite www.hochsauerlandkreis.de unter „Bekanntmachungen der Unteren Umweltschutzbehörde“ sowie im Amtsblatt des Kreises jederzeit abrufbar.
Die Stadt Winterberg hat inzwischen bei der Unteren Umweltschutzbehörde beantragt, die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens für ein Jahr auszusetzen, da sich die Stadt derzeit im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes befindet.