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Aktion Schnullerbaum am 07.06.2018 im Kreishaus in Iserlohn

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Märkischer Kreis – Um die Eltern von zwei- bis sechsjährigen „Nuckel-Kindern“ zu unterstützen, startet der Zahnärztliche Dienst des Märkischen Kreises in diesem Jahr wieder die Aktion „Schnullerbaum“. Jungen und Mädchen, die das Nuckeln aufgeben wollen, haben die Möglichkeit, ihren Schnuller gegen ein kleines Geschenk und eine Urkunde an den „Schnullerbaum“ zu hängen und zwar am 7. Juni im Kreishaus in Iserlohn, Friedrichstr. 70, und am 14. Juni im Lüdenscheider Kreishaus, Heedfelder Straße, jeweils zwischen 14 und 17 Uhr. Ähnliche Aktionen wurden in den vergangenen Jahren sehr gut angenommen. Dieses Ritual erleichtert den Kindern den Abschied vom Schnuller und macht es zu einem besonderen Ereignis.

Auch diese beiden haben ihre „Seelentröster“ schon vor Jahren an den Schnullerbaum gehängt. Foto: Archiv/Märkischer Kreis

„Gegen den Gebrauch des Schnullers ist, anders als gegen den von Nuckel-Fläschchen mit gesüßtem Inhalt, bis zum ersten, maximal zweiten Geburtstag nichts einzuwenden. Wird der Schnuller jedoch darüber hinaus benutzt, drohen Zahn- und Kieferfehlstellungen. Die Folgen können kieferorthopädische Behandlungen, Aussprachefehler oder Zungenfunktionsstörungen sein“, erklärt Dr. Kötter-Jelitte vom Zahnärztlichen Dienst des Märkischen Kreises.
Nach Ansicht von Psychologen ist das einfache Wegnehmen des Schnullers nicht zu empfehlen. Das Kind würde dadurch verunsichert und sich bestraft fühlen. Nicht selten ergreift das Kind Maßnahmen, die sich noch ungünstiger auswirken – es nuckelt am Daumen. Die Abgewöhnung des Daumenlutschens ist regenmäßig noch schwieriger als der Verzicht auf den Schnuller.

Sinnvoll ist einzig der Nuckelstopp in Kooperation mit dem Kind. Es muss den Schnuller freiwillig aufgeben. die Zeremonie des Schnulleraufhängens am Schnullerbaum ist bedeutsam, damit der Entschluss nicht halbherzig gefasst wird. Der Aufwand unterstreicht für die Kinder die Wichtigkeit und Endgültigkeit der Entscheidung.

Eltern können dieses Angebot ebenfalls dazu nutzen, die Babyflaschen abzugeben. Nach dem ersten Lebensjahr können Kinder aus dem Becher oder der Tasse trinken. Werden darüber hinaus die Nuckelflasche, Schnabeltasse oder Flaschen mit Ventilverschluss verwendet, kann dies zu (Nuckelflaschen-) Karies und zur Verformung der Kiefer führen.

Die Aktion wird unterstützt vom Arbeitskreis Zahngesundheit im Märkischen Kreis. Hier sind neben den Vertretern der Zahnärztekammer auch die Krankenkassen engagiert.

Quelle: Märkischer Kreis

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