Iserlohn. Die Stadt Iserlohn sucht für den Schiedsamtsbezirk III eine neue Schiedsperson. Der Bezirk umfasst die Stadtgebiete Zentrum, Dördel, Wermingsen, Obergrüne und Kesbern.
Zur Beilegung von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten und um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, bietet das Schiedsamtsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen die Hilfe von Schiedsfrauen und -männern an. Diese soll dazu beitragen, dass zum Beispiel Nachbarschaftsstreitigkeiten und andere Zivilstreitigkeiten auf einfache Art und Weise beigelegt werden können. Aber auch bei bestimmten strafrechtlichen Delikten ist zur Entlastung der Gerichte ein Schlichtungsversuch bei einer Schiedsperson einem Gerichtsverfahren obligatorisch vorgeschaltet, wenn es zum Beispiel um Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung oder Verletzung des Briefgeheimnisses geht.
Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt Iserlohn für fünf Jahre gewählt und nach ihrer Wahl von der Leitung des Amtsgerichtes bestätigt. Die Tätigkeit ist ein Ehrenamt, die Schiedsfrauen und -männer erheben allerdings geringe Gebühren für die Schlichtungsverhandlungen und auch für geschlossene Vergleiche. Sie sollten zwischen 30 und 70 Jahre alt sein, müssen die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen und dürfen nicht unter Betreuung stehen. Zudem müssen sie in „ihrem” Schiedsamtsbezirk wohnen.
Eine bestimmte fachliche Vor- oder Ausbildung ist nicht erforderlich. Interessierte sollten allerdings zur Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen bereit sein. Schiedspersonen werden in Einführungs- und Fortbildungslehrgängen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS) für ihre Tätigkeit geschult. Die Kosten dafür trägt die Stadt Iserlohn. Für die Arbeit mit den entsprechenden Formularen des BDS sollte die Schiedsperson mit dem Umgang am PC vertraut sein.
Nach dem Schiedsamtsgesetz NRW muss eine Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihrer Fähigkeit für das Amt geeignet sein. Dazu gehört unter anderem die ausgeprägte Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören, auf das Anliegen einzugehen und in ruhiger und entspannter Atmosphäre die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen. Schiedspersonen sollten also zur Streitschlichtung besonders fähig sein.
Interessierte Frauen und Männer, die sich als Schiedsperson für den Bezirk III zur Wahl stellen möchten, können ihre schriftliche Bewerbung bis zum 28. November an die Stadt Iserlohn, Bereich Recht, Rathaus I, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn, richten. Die Bewerbung sollte neben dem vollständigen Namen und der Anschrift auch das Geburtsdatum, den Geburtsort, die berufliche Tätigkeit sowie eine Darstellung der Gründe für die Übernahme des Ehrenamtes enthalten.
Für Rückfragen steht Katharina Homberg beim Bereich Recht unter der Telefonnummer 02371 / 217-1557 oder per E-Mail unter recht@iserlohn.de gern zur Verfügung.