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Bestätigung für das Attendorner Mobilfunkversorgungskonzept

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Attendorn – Das Attendorner Mobilfunkkonzept wurde durch eine Gesetzesänderung bestätigt. Die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung wurde geändert und verpflichtet nun die Mobilfunkbetreiber, die Kommunen an der Auswahl neuer Senderstandorte zu beteiligen und die Interessen der Städte zu berücksichtigen.

Bürgermeister Wolfgang Hilleke zeigte sich erfreut über die Änderung: „Sowohl die jüngere Rechtsprechung als auch die nun erfolgte Änderung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung zeigen, dass sich die Pionierarbeit der Hansestadt Attendorn mit ihrem Mobilfunkversorgungskonzept bezahlt gemacht hat.“

Dass eine Kommune bei der Suche nach geeigneten und möglichst schonenden Standorten rechtzeitig beteiligt werden muss und nicht nur freiwillig beteiligt werden kann, war von Anfang an die Attendorner Überzeugung. „Aus der Gesetzesbegründung ist erkennbar, dass damit örtliche Mobilfunkkonzepte stärker zur Anwendung kommen sollen. Die gesetzliche Verankerung schafft dadurch mehr Rechtssicherheit“, so Christof Schneider vom Amt für Bürgerservice der Hansestadt Attendorn, der im Rathaus für die Belange des Mobilfunkes zuständig ist.

Das durch die politischen Gremien der Hansestadt Attendorn im Jahr 2003 verabschiedete und kontinuierlich vom EMF-Institut in Köln fortgeschriebene Attendorner Mobilfunkversorgungskonzept sieht vor, dass das Stadtgebiet über ein funktionierendes Mobilfunknetz verfügen soll, damit die heimische Wirtschaft und die Bevölkerung die neuen Kommunikationstechniken nutzen können. Gleichzeitig soll jedoch dem berechtigten Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach maximaler Vorsorge vor den möglichen gesundheitlichen Risiken hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung nachgekommen werden. In der Umsetzung geht es dabei um eine Mobilfunkversorgung „von außen“, das heißt, mit Antennenstandorten, die möglichst weit entfernt von der Wohnbebauung sind und höher als die typischen Dachhöhen dieser Bebauung liegen sollen.

Trotz des erhöhten Aufwandes bei der Standortfindung hat sich das Konzept – welches auch von der Uni Stuttgart in einer Untersuchung für „gut“ befunden wurde – über die Jahre bewährt. Es konnten einvernehmlich Senderstandorte gefunden werden, die auch dem Attendorner Konzept entsprachen. Vereinzelt kam es aber auch zu rechtlichen Auseinandersetzungen.

Das Attendorner Mobilfunkkonzept wurde durch eine Gesetzesänderung bestätigt (Foto: Hansestadt Attendorn).
Das Attendorner Mobilfunkkonzept wurde durch eine Gesetzesänderung bestätigt (Foto: Hansestadt Attendorn).

In einem Fall hatte der Bauherr einer Mobilfunkanlage auf dem Hochhaus der Stettiner Straße im Oktober 2009 den Kreis Olpe vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg (Az. 4 K 2828/09) auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung verklagt, nachdem die Stadt Attendorn im Plangebiet solche Anlagen durch Änderung des Bebauungsplans ausgeschlossen hatte.

Der Prozess kam mit Beschluss des Gerichts vom 11.11.2011 zum Ruhen, weil sich parallel das Bundesverwaltungsgericht (Az. 4 C 1.11) erstmals mit der Rechtmäßigkeit solcher Bauleitplanung befasste und dessen Entscheidung abgewartet werden sollte. Zuvor hatte auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof schon wiederholt entschieden, dass eine solche Planung grundsätzlich statthaft ist, doch blieben die Betreiber demgegenüber ablehnend.

Das Bundesverwaltungsgericht entschied dann am 30.08.2012, dass für eine kommunale Standortplanung solcher Anlagen ein rechtfertigender städtebaulicher Anlass bestehen kann, so wie es auch in Attendorn vertreten wurde und wird. Daraufhin nahm der Mobilfunk-Bauherr seine Klage gegen den Kreis Olpe zurück. Die Hansestadt Attendorn war als Beigeladene im Verfahren beteiligt und durch den Fachanwalt Dr. Wolf Herkner vertreten. Das Verwaltungsgericht Arnsberg stellte das Verfahren mit Beschluss vom 12.02.2013 ein und hat der Klagepartei die Kosten auferlegt.

„Die Gerichte und der Gesetzgeber haben erkannt, wie wichtig es ist, dass keine Standorte an den Kommunen vorbei realisiert werden. Gegenüber den Betreibern wird man nun selbstbewusster auftreten können“, ist Dr. Herkner überzeugt.

Für Fragen zum Attendorner Mobilfunkversorgungskonzept stehen Christof Schneider und Annika Römelt von der Hansestadt Attendorn zur Verfügung (Telefon: 02722/64-236 bzw. 64-319).

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