Olpe – Am Donnerstabend erschien gegen 18:15 Uhr ein 71-jähriger Olper auf der Wache und erklärte, er habe soeben in der Josefstraße mit seinem VW Golf im Vorbeifahren einen anderen VW beschädigt.
Er habe anschließend in der nächsten Seitenstraße geparkt und sei zur Unfallstelle zurückgegangen. Als er dort angekommen sei, habe sich der VW jedoch schon entfernt. Vermutlich habe er ihn am Spiegel beschädigt. Der Unfallverursacher konnte auch das Kennzeichen des Geschädigten angeben, der kurz darauf nach Halterfeststellung und telefonischer Mitteilung ebenfalls auf der Wache erschien. Den Schaden an dem linken Außenspiegel seines VW hatte er noch nicht bemerkt. Etwa eine Stunde später erschien eine 29-Jährige auf der Wache und zeigte eine Unfallflucht an, da an ihrem in der Josefstraße geparkten Citroen von einem unbekannten Fahrzeug der linke Außenspiegel beschädigt wurde.
Wiederum eine Stunde später meldete sich eine 52-jährige Zeugin aus Drolshagen telefonisch auf der Wache, um eine zufällige Beobachtung vom Nachmittag mitzuteilen, die ihr zu dem Zeitpunkt wieder eingefallen war und die offenbar im Zusammenhang mit der Beschädigung mehrerer Fahrzeuge durch den Unfallverursacher stand. Hiernach hatte sie gesehen, wie gegen 16:30 Uhr der Fahrer eines blauen VW Golf die Josefstraße herunterfuhr. An dem Golf habe die hintere rechte Tür offen gestanden. Die Tür sei gegen drei hintereinander in der Josefstraße unterhalb des Krankenhauses parkende PKW geschlagen. Sie konnte auch bestätigen, der ältere Fahrzeugführer habe in einer Seitenstraße geparkt und sei zu einem der beschädigten Fahrzeuge, einem VW Golf, gegangen. Allerdings habe dieser noch vor Ort gestanden und der Unfallverursacher habe an dem Außenspiegel herumgewerkelt, bevor er sich entfernte.
Die Schäden an dem geparkten VW und dem Citroen wären damit geklärt, wenngleich die Angaben des Verursachers und der Zeugin im Hinblick auf den Zeitpunkt des Unfalls und das Verhalten nach dem Unfall derart abweichen, dass weitere Ermittlungen im Hinblick auf eine Verkehrsstraftat erforderlich sind. Die bisher bekannt gewordenen Schäden liegen jeweils im Bereich von etwa 250 EUR. Es fehlt nun noch das dritte, vermutlich ebenfalls linksseitig am Außenspiegel beschädigte Fahrzeug.
Ein möglicher weiterer Geschädigter wird daher gebeten, sich mit der Polizei in Olpe in Verbindung zu setzen.
Quelle: ots