Hundebestandsaufnahme in Attendorn – Nicht angemeldete Hunde können bis zum 16. Februar 2015 nachgemeldet werden
Attendorn – Die Hansestadt Attendorn verschickt am 28. Januar 2015 zusammen mit den Grundbesitzabgabenbescheiden ein Schreiben zur Hundebestandsaufnahme an die Steuer- und Gebührenpflichtigen.
Personen, die einen Hund halten und diesen zur Versteuerung noch nicht bei der Stadtverwaltung Attendorn angemeldet haben, haben damit die Gelegenheit, die Anmeldung bis zum 16. Februar 2015 nachzuholen.
Derzeit sind in Attendorn bei rund 24.715 Einwohnern insgesamt 1.530 Hunde bei der Stadtverwaltung registriert. Es ist aber davon auszugehen, dass deutlich mehr Hunde im Stadtgebiet gehalten werden, zumal die letzte Hundebestandsaufnahme bereits fünf Jahre zurückliegt.
Die Hundesteuer ist eine ordnungspolitische Lenkungssteuer. Hauptziel der Erhebung der Hundesteuer ist eine Regulierung der Hundepopulation im Stadtgebiet. Die Hundesteuer ist in der Hansestadt Attendorn vergleichsweise sehr niedrig und beträgt 48,00 € für einen Hund pro Jahr. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung möglich.
Die Durchführung der Hundebestandsaufnahme hat nicht vorrangig das Ziel, die Einnahmen zu erhöhen, sondern soll in erster Linie eine gerechte Besteuerung sicherstellen. Die Stadtverwaltung behält sich vor, die Hundehaltungen zu einem späteren Zeitpunkt vor Ort zu überprüfen.