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Kreis Olpe ändert Richtlinien für Fahrdienst

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Kreis Olpe – Am 1. Juli treten die neuen Fahrdienst-Richtlinien für Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Ausweisinhaber mit dem Merkzeichen aG) in Kraft. Die Neuregelung, die der Kreistag am 17. März einstimmig beschlossen hatte, bringt den Berechtigten deutliche Verbesserungen. Mit diesem Angebot will der Kreis Olpe sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen am Leben der Gemeinschaft und an kulturellen Veranstaltungen teilnehmen können.

Das Fahrkontingent, das den Nutzern jährlich kostenlos zur Verfügung steht, wird demnach von bisher 600 km auf 1.200 km erhöht. Zudem unterliegt die Zahl der Fahrten, die bisher auf 50 Einsätze pro Jahr beschränkt war, künftig keinen Begrenzungen mehr. Mit diesen Erweiterungen des Fahrdienstes wird dem geänderten Freizeitverhalten der Menschen Rechnung getragen. Weiter sind neben Einzelfahrten vorbehaltlich der Kapazitäten der Taxiunternehmen zukünftig Gruppenfahrten möglich, so dass Betroffene in ihrer Freizeit auch gemeinsame Fahrten unternehmen können.

Erstmalig können ab Juli auch diejenigen Betroffenen den Fahrdienst in Anspruch nehmen, die aufgrund ihrer außergewöhnlichen Gehbehinderung unentgeltlich von den Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs befördert werden.

Nach wie vor gilt das Angebot jedoch nicht für Personen, denen ein mit öffentlichen Mitteln finanziertes bzw. ein steuerbegünstigtes Fahrzeug zur Verfügung steht oder die wegen ihres Einkommens und Vermögens nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs XII nicht leistungsberechtigt sind.

Ebenfalls unverändert ist die Zweckbestimmung des über ein Gutscheinsystem organisierten Fahrdienstes. Dieser dient der Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben. Hingegen sind Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz oder zur Schule sowie Fahrten zum Arzt, ins Krankenhaus oder zu therapeutischen oder medizinischen Anwendungen von den Leistungen nach den Fahrdienst-Richtlinien ausgenommen.

Die jetzt beschlossenen Anpassungen sind das Ergebnis von Beratungen, die im Rahmen der Weiterentwicklung der Behindertenhilfe geführt wurden. Daran beteiligt waren Fahrdienstnutzer, die Behindertenbeauftragte des Kreises Petra Lütticke sowie Taxiunternehmen, die über geeignete Fahrzeuge verfügen und mit denen der Kreis Olpe entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat.

Nähere Informationen gibt der Fachdienst Finanzielle soziale Hilfen der Kreisverwaltung Olpe: Beatrice Oevermann, Telefon 02761/81-565, E-Mail b.oevermann@kreis-olpe.de und Robert Dwornik, Telefon 02761/81-562, E-Mail r.dwornik@kreis-olpe.de. Die neuen Fahrdienst-Richtlinien und die Taxiunternehmen, die den Fahrdienst übernehmen, können zudem im Internet unter www.kreis-olpe.de abgerufen werden.

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