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Kreis Olpe: Jugendschutz im Karneval

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Feiern ja – aber ohne Alkoholmissbrauch

Kreis Olpe – Alljährlich ist der Straßenkarneval eine Zeit bunten Treibens, des Frohsinns und ausgelassener Freude. Alkohol scheint dabei mittlerweile zum festen Bestandteil des Ganzen geworden zu sein. Kinder und Jugendliche nutzen diese Zeit, um leichter an Alkohol zu kommen. In diesen Fällen werden Altersgrenzen ignoriert und persönliche Grenzen überschritten. Nicht selten führt der übermäßige Konsum zu einer Alkoholvergiftung.

Das Kreisjugendamt Olpe erinnert daher daran, dass an unter 16-Jährige kein Alkohol wie Bier, Biermixgetränke, Wein und Sekt abgegeben werden darf. Nur in Begleitung der Eltern dürfen Jugendliche bereits ab 14 Jahren diese Art der alkoholischen Getränke zu sich nehmen.

Für sogenannte „harte Alkoholika“ wie Schnäpse, Liköre, Rum, Whisky und Wodka sowie branntweinhaltige Mixgetränke (Alcopops) gilt ein absolutes Abgabeverbot an alle, die noch keine 18 Jahre alt sind.

Das Problem des Alkoholmissbrauchs kann jedoch nur gemeinsam mit Eltern, Karnevalsvereinen, Zugteilnehmern, Zuschauern und Gewerbetreibenden gelöst werden. Alle Beteiligten sollten sich ihre Verantwortung bewusst machen und Jugendliche nicht zum Alkoholkonsum animieren.

Alkohol ist die am weitesten verbreitete Droge. Wegen der damit verbundenen Gefahren, die gerade für die Entwicklung junger Menschen nicht unterschätzt werden sollten, ist die Abgabe von Alkohol unter Familienmitgliedern oder Freunden an Kinder und Jugendliche sowie die Duldung des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit eine Ordnungswidrigkeit.

In diesem Zusammenhang wird Gewerbetreibenden, die alkoholische Getränke anbieten, und deren Mitarbeitern dringend empfohlen, vor der Herausgabe von alkoholischen Getränken das Alter der Jugendlichen an Hand eines Ausweises zu kontrollieren. Bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz können hohe Bußgelder und Strafen verhängt werden. Daher gilt: Ohne einen gültigen und altersentsprechenden Ausweis werden nur alkoholfreie Getränke ausgegeben.

Die Polizei, die Ordnungsämter und das Kreisjugendamt werden am Rande der Karnevalsumzüge kontrollieren, ob die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden.

Im Übrigen weist das Jugendamt darauf hin, dass Kinder und Jugendliche immer gültige Ausweispapiere bei sich haben sollten. Nur so ist sichergestellt, dass sie im Notfall schnellstmöglich identifiziert und die Eltern zeitnah informiert werden können.

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