Kreis Olpe – Im neuen Nahverkehrsplan wird zum Schülerfahrverkehr festgelegt, dass bei SoloKOM-Bussen von den bis zu 90 zulässigen Sitz- und Stehplätzen nur 70 Plätze und bei Gelenkbussen von den bis zu 160 zulässigen Sitz- und Stehplätzen nur 130 Plätze genutzt werden dürfen. Dies ist das Ergebnis einer Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion Olpe in der Sondersitzung des Umwelt- und Strukturausschusses am 1. März, die nun beantwortet wurde. Eine entsprechende Eingabe hatte die SPD bereits letztes Jahr an den Zweckverband Westfalen-Süd (ZWS) gemacht. Damit soll die Überfüllung von Schulbussen vermieden werden und die frühere Regelung, die 2008 nach erheblichen Problemen vereinbart wurde, weiterhin Bestand haben.
Einen Mangel in der Vorbereitung zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans sieht die SPD-Fraktion allerdings auch: So geht aus der Antwort auf die SPD-Anfragen hervor, dass auf die Fahrgastzahlen von 2008 und 2011 zurückgegriffen wurde. Derzeit sei die Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS) dabei, eine neue Verkehrserhebung zu beauftragen. Das sei für die aktuelle Planung zu spät, kritisieren die Sozialdemokraten.
Textautor: Thomas Förderer