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Kriminelle Ausländer schneller abschieben – Heider erklärt Asylpaket II

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Berlin/Kreis Olpe – Der Bundestag hat am Donnerstag mit großer Mehrheit das Asylpaket II beschlossen. Inhalt des Paketes sind Maßnahmen, um unberechtigte Flüchtlinge schneller zurückzuschicken und kriminelle Ausländer abzuschieben.

Als „Reaktion auf die entsetzlichen Vorfälle der Silvesternacht“ bezeichnete der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Matthias Heider die Pläne zur schnelleren und einfacheren Ausweisung krimineller Ausländer. Demnach sollen auslän­di­sche Straftäter künftig ausgewiesen werden, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden – unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht.

„Das gilt bei Straftaten gegen das Leben, gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung und bei Angriffen auf Polizisten“, beschrieb Heider das beschlossene Gesetz der Großen Koalition. Auch Diebstähle könnten künftig zur Ausweisung führen, wenn sie unter Anwendung von Gewalt oder von Serientätern verübt würden.

Der Anfang des Jahres hat den Kommunen im Kreis Olpe eine kleine Atempause bei der Unterbringung von Flüchtlingen verschafft. Im vergangenen Jahr waren den Kommunen im Ruhr­gebiet durch die Landesregierung deutlich zu wenige Flüchtlinge zugewiesen worden, daher wurde in den letzten Wochen vor allem dort Flüchtlinge untergebracht. Nach derzeitigem Stand sind im Kreis Olpe inklusive Landesein­rich­tungen über 2.400 Flüchtlinge untergebracht.

Um die Kommunen weiter zu entlasten, sollen nun Regelungen für Migranten ohne Bleibeperspektive weiter verschärft werden.

Für Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten werden besondere Aufnahmeeinrichtungen geschaffen. „So können wir die Personen bei Ablehnung ihres Antrags leichter wieder in ihre Heimat zurückführen“, erläuterte Heider.

Dr. Heider - Foto: Bettina Volke
Dr. Heider – Foto: Bettina Volke

Vorgesehen ist, dass die Asylsuchenden in diesen Zentren bleiben, bis ihr Verfahren abgeschlossen ist. Während des gesamten Verfahrens müssen die Antragsteller im Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde bleiben. Bei Verstößen drohen Leistungskürzungen. Wenn die Asylanträge abgelehnt werden, kann die Rückführung direkt aus der Erstaufnahmeeinrichtung erfolgen. Heider: „Wir wollen vor allem die Kommunen entlasten. Somit müssen sich die Kommunen nicht mehr um die Unterbringung dieser Menschen kümmern und können denjenigen helfen, die wirklich unseren Schutz brauchen.“

Auch die Regelungen zum Familiennachzug werden überarbeitet. Der Familiennachzug für Flüchtlinge mit einge­schränktem Schutz wird künftig für zwei Jahre ausgesetzt.

Ein weiterer Punkt des neuen Asylpakets ist eine Vereinfachung der Abschieberegelungen. In Zukunft sollen nur noch schwerwiegende Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden, eine Abschiebung verhindern können. Atteste sollen von Amtsärzten ausgestellt werden müssen. „Wir stellen klare Regeln auf, die Missbrauch verhindern. Das schafft für alle Beteiligten mehr Klarheit“, betonte der Abgeordnete.

Insgesamt verfolge die Große Koalition eine klare Linie: „Wir machen mit den geplanten Gesetzänderungen deutlich: Wir helfen Schutzbedürftigen, werden aber keinen Missbrauch unseres Gastrechtes dulden“, betonte Heider. Klar sei aber auch, dass die Anzahl der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge deutlich reduziert werden müsse. „Die Kommunen erreichen ihre Belastungsgrenzen“, warnte Heider.

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