Kreis Olpe – Zum 1. April tritt bundesweit eine Neuregelung bei der Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen in Kraft, die die bisherige Praxis für Probe- und Überführungsfahrten deutlich verschärft.
Bislang gab es die Kurzzeitkennzeichen und dazu einen Blanko-Fahrzeugschein, der nach Bedarf für ein Fahrzeug selbst ausgefüllt werden konnte. Dies ist künftig nicht mehr möglich, da die Kennzeichen nur noch für ein bestimmtes Fahrzeug und einen konkreten Verwendungszweck ausgegeben werden. Dafür sind die Fahrzeugpapiere vorzulegen. War das Fahrzeug bereits in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen, reicht auch eine Kopie des gültigen Fahrzeugscheins. „Damit ist es künftig nicht mehr möglich“, so Heinz Kirchhoff, der Leiter des Fachdienstes Straßenverkehr des Kreises Olpe, „mit den Kennzeichen einfach loszuziehen, spontan ein Fahrzeug zu kaufen und es nach Hause zu überführen.“
Vorteilhaft ist allerdings eine neue Regelung, die es erlaubt, die Kurzzeitkennzeichen, die nur noch in der Bundesrepublik Deutschland gültig sind, nicht nur bei der Zulassungsstelle am Wohnsitz des Fahrers, sondern auch am Standort des Fahrzeugs zu beantragen.
Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, hat der Gesetzgeber zudem eine weitere Beschränkung der Probe- und Überführungsfahrten eingeführt. Zukünftig darf mit Fahrzeugen ohne gültige Hauptuntersuchung nur noch zur nächsten Prüfstelle oder Werkstatt im Zulassungsbezirk bzw. den direkt angrenzenden Kreisen gefahren werden. Für Fahrzeuge ohne gültige Betriebserlaubnis ist die nächste Prüfstelle im Zulassungs- oder Nachbarbezirk das einzige erlaubte Ziel. Die Alternative: Transport des Fahrzeugs mit einem Anhänger.
Die Neuregelung stellt Besitzer von Oldtimern möglicherweise vor Probleme, da deren Fahrzeuge häufig keine gültige Hauptuntersuchung oder Betriebserlaubnis besitzen. „In diesem Fall bietet es sich für Oldtimerfreunde an, ein rotes Dauerkennzeichen (07er) zu beantragen“, rät der Verkehrsexperte des Kreises.
Die mit dem Kurzzeitkennzeichen verbundenen Gebühren werden sich übrigens nicht erhöhen und betragen wie bisher 13,10 Euro.
Weitere Informationen zur Neuregelung bei der Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen bietet das Internet unter www.kreis-olpe.de/Zulassung. Sollten darüber hinaus noch Fragen bestehen, beantwortet diese gerne René Semmler vom Fachdienst Straßenverkehr (Telefon: 02761/81274 oder r.semmler@kreis-olpe.de).