Lennestadt. Bei einer Verkehrskontrolle wurde am Samstagnachmittag festgestellt, dass an einem Kleinkraftrad einer 15-jährigen ein ungültiges, für ein anderes Kleinkraftrad ausgegebenes Versicherungskennzeichen angebracht war. Das Zweirad wurde stillgelegt und die Weiterfahrt untersagt. Die 15-jährige erwartet nun eine Strafanzeige wegen Kennzeichenmissbrauchs und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
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