Lennestadt – Die Stadt Lennestadt wird den Bestand der Hunde in Lennestadt flächendeckend überprüfen, mit den bestehenden Anmeldungen abgleichen und im Falle eines Meldeverstoßes reagieren.
Denn wer in Lennestadt einen Hund hält, muss ihn innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme zur Hundesteuer anmelden. Erhebungen anderer Kommunen zeigen, dass es eine „Dunkelziffer“ nicht angemeldeter Hunde im Bereich von 15 bis 25% des gesamten Bestandes gibt. Allein wegen der Gleichbehandlung und Steuergerechtigkeit darf die Stadt das nicht hinnehmen.
Anmeldung erspart Ärger
Bis zum 31. August 2015 besteht die Gelegenheit, den Hund zur Hundesteuer anzumelden. Danach kann es teuer werden. Wer bei einer örtlichen Überprüfung einen oder mehrere nicht angemeldete Vierbeiner hält, muss mit Folgen rechnen. Neben der Nacherhebung der Steuer behält sich die Stadt in diesen Fällen die Einleitung eines Bußgeldverfahrens vor.
Wie melde ich meinen Hund an und wie hoch ist die Steuer? Die Stadt hilft Ihnen mit einem Anmeldeformular, das Sie auf der Homepage unter www.lennestadt.de/Bürgerservice/Bürgerinformationssystem finden. Anmeldungen sind auch telefonisch unter 02723/608-206, persönlich beim Bereich Steuern und Finanzen oder per E-Mail möglich (m.schuette@lennestadt.de). Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund 72,00 € jährlich, wenn zwei Hunde gehalten werden je 84,00 € und wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden je 96,00 €. Für bestimmte Hunderassen (gefährliche Hunde) gelten besondere Steuersätze. Die Hundesteuersatzung der Stadt Lennestadt sieht zudem verschiedene Möglichkeiten der vollständigen Befreiung oder der teilweisen Ermäßigung vor. Infos dazu erhalten Sie ebenfalls an diesen Stellen. Auch die Stadt tut etwas für die Hundebesitzer: Zurzeit gibt es im gesamten Stadtgebiet 39 Hundestationen, an denen kostenlos Hundekotbeutel erhältlich sind. Weitere sind geplant. Anregungen werden gerne entgegengenommen.