Drolshagen – Einer Polizeistreife fiel am Dienstagnachmittag ein 18-jähriger Mofafahrer auf, der mit seinem Roller auf der Biggeseestraße in Frenkhausen unterwegs war. Die Polizeibeamten merkten schnell, dass mit dem Fahrzeugführer und seinem Mofa nicht alles mit rechten Dingen zuging. Denn sein Versicherungskennzeichen war umgeknickt und er schaute sich während der Fahrt ständig um. Bei der Überprüfung des Mofa-Rollers stellten die Ordnungshüter fest, dass keine vorgeschriebenen Drosselungen am Fahrzeug eingebaut waren.
Eine nähere Begutachtung auf dem Rollenprüfstand ergab, dass er mit seinem Zweirad 60 Stundenkilometer anstelle der erlaubten Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h erreichen konnte. Da es somit zulassungsrechtlich als Kleinkraftrad anzusehen war und er lediglich im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung war, fuhr er ohne Führerschein. Der 18-Jährige muss sich daher demnächst wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Quelle: ots