Pflegestärkungsgesetz 1 – das Caritas-Zentrum Olpe klärt auf
Informationsveranstaltung im Caritas-Zentrum Olpe
Olpe – Das Caritas-Zentrum Olpe veranstaltete am vergangenen Dienstag einen Informationsabend rund um das Thema Pflegestärkungsgesetz 1.
Nach Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes zum 01.01.2015 rücken pflegende Angehörige und nahestehende Bezugspersonen näher in den Fokus. Dadurch eröffnen sich flexiblere Spielräume für betroffene Angehörige. Ziel des Gesetzes ist es, pflegebedürftigen Menschen eine Begleitung, Betreuung und Pflege im häuslichen Umfeld länger zu ermöglichen und pflegende Angehörige zu entlasten.
Mehr als 60 Gäste zeigten Interesse und folgten der Einladung. Michaela Schmidt, Leitung der Caritas-Tagespflege Olpe, gab Informationen über wesentliche Veränderungen durch das Pflegestärkungsgesetz. Sie zeigte die Vielfalt von Betreuungs- und Entlastungsmöglichkeiten, wie z.B. Unterstützung im Haushalt, insbesondere bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder auch die Übernahme von Fahr- und Begleitdiensten sowie Einkaufs- und Botengänge, auf. Michaela Schmidt verdeutlichte anhand von Alltagsbeispielen, dass der pflegende Angehörige individuell definieren kann, was ihn ganz persönlich entlastet. Die Rechtsanwältin und betroffene Angehörige Stefanie Heiken-Grebe berichtete aus eigener Erfahrung sowie aus beruflichem Hintergrund über die Neuigkeiten zu den Themen Wohnumfeldverbesserung und technische Pflegehilfsmittel. „Durch das Pflegestärkungsgesetz haben die Betroffenen mehr Möglichkeiten für individuelle Anpassungen des häuslichen Umfelds“, so Stefanie Heiken Grebe.
Im Anschluss an den Vortrag wurden von Michaela Schmidt und den Mitarbeitern des Caritas-Zentrums Olpe sowie Stefanie Heiken-Grebe individuelle Fragen der Gäste beantwortet.
Michaela Schmidt bietet individuelle Beratungen und Hilfestellungen an. Weitere Informationen unter Tel. 02761 9021-0.
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