Olpe/Berlin – Am gestrigen Mittwoch verabschiedete das Bundeskabinett eine Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge. Die strenge Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien, insbesondere im Bereich der sozialen Dienstleistungen, wird damit gelockert. Der heimische Bundestagsabgeordnete Johannes Vogel zeigt sich darüber erfreut, dass die Regierung damit einem Antrag der schwarz-gelben Bundestagsfraktionen folge und eine stärkere Berücksichtigung von Qualitätskriterien bei der Auftragsvergabe ermögliche. „Das kommt auch den sauerländischen Städten und Gemeinden direkt zugute“, freut sich der heimische Abgeordnete.
Nach dem deutschen Vergaberecht war es bisher nicht möglich, bei der Angebotswertung zur Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots bieterbezogene Qualitätskriterien zu berücksichtigen. Insbesondere Kriterien wie Organisation, Qualifikation und Erfahrung des bei der Durchführung des Auftrags eingesetzten Personals wurden bei der Eignungsprüfung bisher allein in Bezug auf den Bieter selbst, jedoch nicht hinsichtlich seines konkreten Angebots abgefragt. Es hat sich auch gezeigt, dass die bestehenden Regelungen, insbesondere mit Blick auf soziale Dienstleistungen, noch nicht durchgehend den Anforderungen der Praxis gerecht wurden, beispielsweise, wenn es darum ging, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Menschen mit Behinderung zu organisieren. Denn bei der eigentlichen Angebotswertung durften bieterbezogene Eignungskriterien dann aber keine Beachtung mehr finden.
„Wenn bieterbezogene Qualitätskriterien wie die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des Personals bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes außen vor bleiben, führte dies dazu, dass manchmal einfach nicht der am besten geeignete Dienstleister auch zum Zuge kam“, erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Johannes Vogel. So seien Qualitätsunterschiede der Angebote im Rahmen der Zuschlagsentscheidung teilweise unberücksichtigt geblieben. „Es ist gut, dass nun Abhilfe geschaffen und die Vergabeverordnung so geändert wurde, dass künftig das beste Angebot den Zuschlag erhält und so die Menschen auch die beste Leistung erhalten“, so Vogel weiter. Insbesondere bei Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Arbeitsmarktdienstleistungen werde sich dies auszahlen.