In der Diskussion um eine mögliche Bürgschaft für eine Schlecker-Transfergesellschaft verteidigt der FDP-Bundestagsabgeordnete Johannes Vogel die Ablehnung dieser. Den Wunsch des Insolvenzverwalters nach einer staatlichen Bürgschaft abzulehnen, sei eine richtige Entscheidung gewesen, sowohl im Interesse der betroffenen Schlecker-Beschäftigten als auch der Steuerzahler. Vogel: „Die entscheidende Herausforderung ist es jetzt, den Schlecker-Beschäftigten eine Perspektive zu geben, eine Entgeltfortzahlung sicher zu stellen und sie schnell in neue Jobs zu vermitteln.“
Dies sei angesichts der sehr guten Arbeitsmarktlage durchaus realistisch. Für die Vermittlung gebe es aber die Bundesagentur für Arbeit, die dies nachweislich besser und schneller könne als eine Transfergesellschaft, so Vogel. Sie könne falls nötig auch mit individuellen Qualifikationsmaßnahmen helfen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gibt es derzeit bundesweit 25.000 offene Stellen für Verkäuferinnen und Verkäufer. „Die Chancen zur schnellen Vermittlung stehen also sehr gut.“, so Vogel. „Die qualifizierten Arbeitsvermittler der Bundesagentur machen, wie die Entwicklung des Arbeitsmarkts belegt, einen hoch engagierten und guten Job. Es gibt keinen Grund, ihnen zu misstrauen.“
An staatlichen Bürgschaften habe der Schlecker-Insolvenzverwalter nach Vogels Einschätzung ein Eigeninteresse. „Herr Geiwitz geht es um den Verkauf des durch Misswirtschaft gestrauchelten Unternehmens Schlecker.“ Dies mit Steuergeldern zu unterstützen sei aus ordnungspolitischen Gründen zu Recht verweigert worden. Der Staat habe die Pflicht, in der sozialen Marktwirtschaft die Unternehmen gleich zu behandeln. Vogel: „Für die betroffenen Menschen wird sich dies jedoch nicht negativ auswirken. Die Vermittler der Bundesagentur für Arbeit stehen für sie bereit!“ Wer einen anderen Eindruck erwecke, streue den Menschen für parteipolitische Zwecke bewusst Sand in die Augen.