Wenden – Für die kommende Amtsperiode 2024 bis 2028 benennt die Gemeinde Wenden dem Jugendhilfeausschuss Personen, die Interesse an einer Tätigkeit als Jugendschöffin und Jugendschöffen beim Amtsgericht Olpe bzw. Landgericht Siegen haben. Der Jugendhilfeausschuss stellt aus den benannten Personen Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen durch die Gerichte auf. Das Schöffenamt ist ein unverzichtbares Element des demokratischen Rechtsstaates. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen fällen als ehrenamtliche Richter gemeinsam und gleichberechtigt mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern das Urteil in Jugendstrafprozessen und entscheiden damit über Schuld und Strafe der Angeklagten.
Als Jugendschöffin oder Jugendschöffe sind Sie an keine Weisungen gebunden, sondern ausschließlich dem Gesetz verpflichtet. Sie sollen dafür vor allem Menschenkenntnis, Objektivität, Verantwortungsbewusstsein und Lebenserfahrung mitbringen. Eine spezielle Ausbildung ist hierfür nicht erforderlich. Für den Einsatz als Schöffin oder Schöffe im Jugendbereich sollten Sie außerdem erzieherisch befähigt, beziehungsweise in der Jugendarbeit erfahren sein.
Für die mit der Ausübung dieses Ehrenamtes verbundenen Kosten werden Sie entschädigt (§ 55 Gerichtsverfassungsgesetz und §§ 5 bis 7, 15 bis 18 Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz). Als Jugendhauptschöffin oder Jugendhauptschöffe werden Sie voraussichtlich an etwa zwölf Sitzungstagen im Jahr eingesetzt. Sitzungen am Amtsgericht sind meist am gleichen Tag beendet, während sich Verhandlungen am Landgericht auf mehrere Tage oder Wochen erstrecken können. Zu Jahresbeginn erhalten Sie in der Regel eine Übersicht über die bevorstehenden Termine des gesamten Jahres.
Wer kann Jugendschöffin oder Jugendschöffe werden?
Sie können sich bewerben, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- sich körperlich und geistig in der Lage fühlen, aktiv am Prozessgeschehen teilnehmen zu können
- zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024 zwischen 25 Jahre und 69 Jahre alt sein werden zum gegenwärtig in der Gemeinde Wenden wohnen
- nicht bereits zwei Wahlperioden in Folge als Schöffin oder Schöffe tätig waren
- kein Insolvenzverfahren eröffnet und zudem keine eidesstattliche Versicherung über Ihr Vermögen abgegeben haben
- weder Richterin, Richter, Staatsanwältin, Staatsanwalt, Notarin, Notar, gerichtlicher Vollstreckungsbeamtin, gerichtlicher Vollstreckungsbeamter, Polizeivollzugsbeamtin, Polizeivollzugsbeamter, Religionsdienerin, Religionsdiener, Strafvollzugsbeamtin, Strafvollzugsbeamter, Gerichtshelferin, Gerichtshelfer oder Mitglied der Landes- oder Bundesregierung sind, noch jemals hauptamtlich oder inoffiziell beim Staatssicherheitsdienst der DDR beschäftigt waren
- zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden
- und wenn gegen Sie kein Ermittlungsverfahren anhängig ist, das zum Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter führen könnte
Wie können Sie sich bewerben?
Sollten Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben und die Voraussetzungen erfüllen, senden oder mailen Sie bitte das ausgefüllte Bewerbungsformular an folgende Adresse:
Gemeinde Wenden
Fachdienst Bildung und Soziales
Maike Lembus
Hauptstraße 75
57482 Wenden
m.lembus@wenden.de
Die Bewerbungen sollten bis spätestens 10. März 2023 bei uns eingehen. Das Amtsgericht Olpe bzw. das Landgericht Siegen informiert ab Mitte Oktober 2023 die Bewerberinnen und Bewerber, die gewählt wurden.
Den Bewerbungsbogen finden Sie auf der Website der Gemeinde Wenden.
Quelle: Gemeinde Wenden