Die Hansestadt Attendorn will die Bürgerinnen und Bürger „mitnehmen“ und gemeinsam mit regionalen Partnern Bürgerwindparkanlagen entwickeln
Attendorn – Die Windenergie ist ein unverzichtbarer Teil der auf Bundesebene beschlossenen Energiewende und des nahezu vollständigen Umbaus der Stromversorgung bis zum Jahr 2050. Im Rahmen eines Teilflächennutzungsplanes müssen im Stadtgebiet Attendorn in der nächsten Zeit die Flächen festgelegt werden, die für die Aufstellung von Windenergieanlagen geeignet sind.
Völlig unabhängig von den zum Teil strittigen Standortfragen hat die Hansestadt Attendorn zwischenzeitlich untersucht, in welcher Form Windkraftprojekte in Attendorn umgesetzt werden sollten. Das Ergebnis ist eindeutig: Bürgerwindparks eignen sich in besonderem Maße unter Beteiligung der Stadt, Institutionen und Bürgern, um eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz von Windkraftprojekten sicherzustellen.
In Attendorn will man daher diesen Weg beschreiten. Bürgermeister Christian Pospischil: „Wir möchten die Bürger mitnehmen, aus Betroffenen Beteiligte machen. Ein Bürgerwindpark hat zahlreiche Vorteile, wir sichern uns über das Planungsrecht hinausgehende Einflussmöglichkeiten, vor allem bleiben verantwortliche Ansprechpartner und die Wertschöpfung vor Ort. Hiervon profitiert ganz Attendorn.“
Die Alternative wäre, das Feld „Projektierern“ zu überlassen, die Windparkanlagen mit maximalen Gewinnstreben betreiben wollen und dabei die Belange der Stadt und ihrer Bürger oft nur unzureichend berücksichtigen. Dies will man in Attendorn verhindern und appelliert eindringlich an die Grundstückseigentümer, ihre Flächen nicht vorschnell an diese Projektierer zu veräußern, die bereits mit zum Teil unseriösen Angeboten durch das Land ziehen.
Gemeinsam mit den in der Region stark verwurzelten Partnern Bigge Energie und der Volksbank Bigge-Lenne will die Hansestadt Attendorn kurzfristig eine Projektentwicklungsgesellschaft gründen, die zunächst die Realisierungsperspektiven von Bürgerwindparkanlagen untersuchen soll.
Bei einer positiven Einschätzung erfolgt in einem weiteren Schritt die konkrete Bürgerbeteiligung mit der Festlegung von möglichen Beteiligungsanteilen. Die „Bürgerwindgesellschaft“ will sehr zeitnah potentielle Grundstückseigentümer gewinnen, die ihre Grundstücke für einen Bürgerwindpark zur Verfügung stellen. Wichtig ist, dass die Kontaktaufnahme mit bestimmten Eigentümern eine Maßnahme zur vorsorglichen Flächensicherung und keine Vorfestlegung auf Standorte darstellt. Die Festlegung von Standorten wird sich erst später im Rahmen des weiteren Planungsverfahrens definitiv abzeichnen.
Die Bürger werden über den weiteren Verlauf des Projekts fortlaufend informiert.