Kreis Soest – Der Kreis Soest hat 2013 insgesamt 2.833 Anträge auf Elterngeld bewilligt (Vorjahr 2.776). An 2.266 Mütter (Vorjahr 2.297) und 567 Väter (Vorjahr 479) wurde eine Summe von knapp 16,2 Mio. Euro ausgezahlt. Die meisten Väter nahmen allerdings nur die zwei so genannten Partnermonate in Anspruch (456/Vorjahr 388).
Die Elterngeldstelle des Kreises weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass Eltern von Mehrlingen nunmehr einen eigenständigen Anspruch für jedes Kind haben. Um zusätzliches Elterngeld erhalten zu können, ist für die „jüngeren“ der Mehrlinge jeweils ein eigener Antrag erforderlich. Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht rechtswirksam.
Bisher hat die Abteilung Jugend und Familie rund 500 Anträge auf Betreuungsgeld bewilligt. Kinder, die ab dem 1. August 2012 geboren sind und keine öffentlich geförderte Tagesbetreuung (Kindertageseinrichtung, Tagesmutter oder Tagesvater) in Anspruch nehmen, können ab 1. August 2013 Betreuungsgeld erhalten. Das Betreuungsgeld beträgt derzeit monatlich 100 Euro, ab 1. August 2014 erhöht sich dieser Betrag auf 150 Euro monatlich. Eine rückwirkende Zahlung ist höchstens für die letzten drei Lebensmonate des Kindes vor der Antragstellung möglich.
Für Rückfragen sind die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Kreishaus Soest telefonisch unter den Nummern 02921/302053, 302058, 303452 und 302836 sowie persönlich in den Räumen E 022, E 043 und E 044 im Foyer des Kreishauses zu erreichen. Formulare und weitere Informationen im Netz unter www.kreis-soest.de.