Wickede (Ruhr) – Die Gemeinde Wickede feiert Geburtstag: Daran erinnert der Fahnenschmuck, der morgen (Dienstag, 1.7.) vor den öffentlichen Gebäuden weht. Am 1.Juli 1969 – vor 45 Jahren – entstand die heutige Gemeinde durch das sogenannte Neugliederungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Damals haben sich Gemeinden und Gemeindeteile aus vier der damaligen Kreise zusammengeschlossen: Wickede, Wiehagen, Schlückingen, Echthausen, Wimbern und ein kleiner Teil der früheren Gemeinde Bentrop. „Diese Neubildung fiel manchen Beteiligten damals nicht leicht“, so Bürgermeister Martin Michalzik: „So gab es in Wimbern ein großes Interesse, zur Stadt Menden zu gehören. Für Echthausen schien eine Verbindung zu Vosswinkel und der Doppelstadt Neheim-Hüsten mindestens ebenso attraktiv wie der Brückenschlag über die Ruhr. Umgekehrt gab es Überlegungen, Büderich nach Wickede hin anzugliedern und in Bentrop sprach sich sogar eine gewaltige Mehrheit der Einwohner für die Zugehörigkeit zur Ruhrgemeinde aus. Auf Kreis- und Landesebene wurden aber die Grenzen dann in heutiger Form gegeben.“
„Um so schöner, dass es heute ein Zugehörigkeitsgefühl und einen Zusammenhalt gibt, die dem damals gefundenen Zuschnitt der Gemeinde entsprechen“, so Bürgermeister Michalzik: „Zugleich bleibt die Identität der Ortsteile lebendig.“ Das zeigen unter anderem die jungen Dorfvereine in Wiehagen und Wimbern, Kapellenverein und Maifest in Schlückingen oder die aktuelle Teilnahme von Echthausen am Dorfwettbewerb. „Insgesamt hat sich die Neuordnung für Wickede bewährt, auch wenn mit 25,2 km² die flächenmäßig kleinste Gemeinde des Kreises dabei heraus gekommen ist“.
Eine neue Gebietsreform in NRW, wie sie zuletzt in ostdeutschen Bundesländern stattfand, sieht Michalzik trotz neuer Herausforderungen nicht am Horizont: „Immer größer bedeutet bestimmt nicht immer besser – gerade nicht, wenn es um bürgernahe Verwaltung und Mitwirkung der Menschen am eigenen Ort geht. Sinnvoll und nötig ist aber eine gute Zusammenarbeit benachbarter Gemeinden, um einzelne Dienstleistungen und regionale Entwicklungen auf der Höhe der Zeit zu gestalten.“
Hintergrund:
Wie in allen anderen Bundesländern der Bundesrepublik mit Ausnahme der Stadtstaaten setzte sich auch in Nordrhein-Westfalen in den 1960er Jahren die Erkenntnis durch, dass die überkommenen Gemeindestrukturen, die im Wesentlichen noch auf das 19. Jahrhundert zurückgingen und letztmals im Jahr 1929 eine größere Reform erfahren hatten, nicht mehr zeitgemäß waren und größere, den Zielen der Raumordnung angepasste Strukturen geschaffen werden mussten. Vor Beginn der Reform bestanden in Nordrhein-Westfalen sechs Regierungsbezirke, 38 kreisfreie Städte, 57 Landkreise, 294 Ämter mit 1.877 amtsangehörigen Gemeinden sowie 450 amtsfreie kreisangehörige Gemeinden. In den folgenden Jahren fanden, weitgehend auf freiwilliger Basis, Zusammenschlüsse von Gemeinden statt, die entsprechend den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen der Bestätigung durch ein Landesgesetz bedurften. Einige dieser Änderungen wurden als Einzelmaßnahmen beschlossen. Der überwiegende Teil wurde jedoch kreisweise in Gesetzen zusammengefasst. Mit deutlich mehr Streit erfolgte die kommunale Neuordnung in den Großstädten, z.B. bei Bochum und Wattenscheid.