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Ab sofort im Bürgerservice erhältlich – Pferde-Nummernschild Pflicht

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Kreis Soest – Die neuen Reitplaketten für das Jahr 2017 sind im Kreishaus eingetroffen. Der Bürgerservice der Kreisverwaltung weist deshalb alle Pferdeliebhaber im Kreis Soest einmal mehr darauf hin, dass eine Kennzeichnungspflicht für Reitpferde besteht, die in Wald und Flur geritten werden.

Reiterinnen und Reiter, die sich in der freien Landschaft oder in den Wäldern bewegen, müssen beidseitig am Zaumzeug des Pferdes ein gültiges Reitkennzeichen befestigen. Diese Kennzeichen werden mit Aufklebern versehen, die jährlich wechseln. Für das Jahr 2017 haben die Aufkleber die Farbe „gelb“. Allen Reiterinnen und Reitern, die 2016 eine Plakette beantragt haben, wurde das Antragsformular bereits zugeschickt.

Foto: Mirko Hein/Kreis Soest

Die Reitkennzeichen beziehen sich immer auf die Halter der Pferde. Beim Erstantrag fallen für Tafel und Plakette Kosten in Höhe von insgesamt 39,50 Euro an. In den Folgejahren wird dann lediglich der Aufkleber fällig, für den die Gesamtkosten 30 Euro betragen. Für Pferde, die gewerblich auf Reiterhöfe vermietet werden, erhöhen sich die Kosten um 50 Euro. Ein Großteil der Einnahmen kommt den Reiterinnen und Reitern zugute, da mit diesen Mitteln die Anlage und Unterhaltung der Reitwege finanziert wird. Außerdem wird die Reitabgabe für die Beseitigung von Schäden, die den Grundstückseigentümern durch das erlaubte Reiten entstehen, verwendet.

Weitere Infos, das Antragsformular oder einen persönlichen Abholtermin ist online unter www.kreis-soest.de erhältlich („Reitkennzeichen“ ins Suchfenster eingeben). Auskünfte und Termine auch beim Bürgertelefon des Kreises Soest, Telefonnummer 02921/302222. Der Bürgerservice ist zudem unter der Telefaxnummer 02921/302600 und der E-Mail-Adresse buergerservice@kreis-soest.de zu erreichen.

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