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Afrikanische Schweinepest: Veterinärdienst warnt

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Kreis Soest – Seit Anfang des Jahres 2014 sind 80 Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in den osteuropäischen Staaten Lettland, Litauen und Polen festgestellt worden. Das teilte das Friedrich-Loeffler-Institut für Tiergesundheit (FLI) mit. Der Veterinärdienst des Kreises Soest nimmt diese Information zum Anlass, Tierhalter, Jäger und Tierärzte erneut um verstärkte Aufmerksamkeit zu bitten. Neben Hausschweinen befällt die gefährliche Tierseuche auch Wildschweine.

„Es muss unter allen Umständen vermieden werden, dass das Virus in die hiesige Region eingeschleppt wird“, betont Professor Dr. Wilfried Hopp, Chef des Veterinärdienstes. „Wenn akute Symptome auftreten, die nicht klar einer anderen Erkrankung zugeordnet werden können, und Antibiotika nicht ansprechen, sollten geeignete Proben an die zuständigen Untersuchungseinrichtungen weitergeleitet werden, um eine mögliche Schweinepestinfektion abzuklären.“

In diesem Zusammenhang fordert er die Schweinehalter auf, die nach der Schweinehaltungshygieneverordnung vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz ihrer Bestände strikt einzuhalten. Direkte und indirekte Kontakte zu Wildschweinen dürfen nicht stattfinden. Der Veterinärdienst fordert insbesondere Kleinhaltungen von Schweinen auf, ihrer Registrierungspflicht bei der Tierseuchenkasse und beim Veterinärdienst nachzukommen, soweit dies noch nicht geschehen ist. Auch hier sei bei Auslauf- oder Freilandhaltung jeder mögliche Kontakt zu Wildschweinen zu vermeiden. Der Rat des Veterinärmediziners: „Es sollte ein Doppelzaun gezogen oder die Tiere aufgestallt werden.“

In der Vergangenheit war das Verfüttern von Speiseabfällen häufig Ursache von Ausbrüchen der Klassischen Schweinepest, daher könne diese Resteverfütterung auch Auslöser der Afrikanischen Schweinepest sein. „Das Füttern von Speiseabfällen an Schweine ist hochgefährlich und deshalb ausdrücklich gesetzlich verboten“, so der Leitende Amtstierarzt Professor Dr. Hopp. In der nächsten Zeit will der Veterinärdienst vermehrt Kontrollen durchführen, auch bei kleineren Schweinehaltungen.

Aber nicht nur Tierhalter, sondern auch Jäger sollten weiterhin die ASP im Hinterkopf behalten. So sollten vermehrte Funde von toten Wildschweinen (Fallwild) sofort beim Veterinärdienst gemeldet werden, damit amtliche Proben genommen werden können.

Die ASP unterliegt der Anzeigepflicht. Ihre Bekämpfung wird in Deutschland auf Grundlage der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und Afrikanische Schweinepest (Schweinepestverordnung) durchgeführt. Im Mittelpunkt stehen ein frühes Erkennen der Erkrankung und eine schnelle Labordiagnose. Einen Impfstoff gibt es noch nicht. In Deutschland ist die ASP bisher nicht aufgetreten. Ihr Ausbruch wäre mit einem erheblichen wirtschaftlichen Schaden verbunden.

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