Werl – Ältere Energieausweise verlieren Ende Oktober (31.) ihre Gültigkeit. Darauf weisen die Stadtwerke Werl nun noch einmal alle Immobilienbesitzer hin. Energieausweise, die vor dem 1. Oktober 2007 ausgestellt wurden, enthalten nicht mehr alle gesetzlich vorgegebenen Mindestangaben und müssen von Hauseigentümern deswegen rechtzeitig durch einen neuen ersetzt werden. „Als die neue Regelung Mitte des Jahres bekanntgegeben wurde, haben sich bereits sehr viele Kunden von uns beraten lassen“, erklärt Stadtwerke-Energieberater Ralf Lülf. „Jetzt, wo das Thema nicht mehr ganz so frisch in den Köpfen und die Frist fast abgelaufen ist, wollen wir aber unbedingt nochmal daran erinnern, sodass sich jeder noch rechtzeitig um den neuen Ausweis bemühen kann.“
Der neue Gebäudeenergieausweis war mit der Einführung der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) am 1. Mai dieses Jahres eingeführt worden. Seitdem sind Hausbesitzer und Vermieter dazu verpflichtet, ihren Käufern bzw. Mietern vor Vertragsabschluss einen Energieausweis vorzulegen. Hier muss neuerdings der Energiebedarf oder Energieverbrauch inklusive Angaben über die Warmwasserbereitung und den wesentlichen Heizenergieträger vermerkt sein.