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An Gewässern Stallpflicht für Geflügel

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Kreis-Veterinärdienst folgt Empfehlung des Ministeriums

Kreis Soest – Der Kreis-Veterinärdienst wird auf Empfehlung des NRW-Landwirtschaftsministeriums am Mittwoch, 26. November, eine Stallpflicht für Hausgeflügelbestände in Risikogebieten anordnen, um zu verhindern, dass Wildvögel Herden mit der Vogelgrippe bzw. Geflügelpest anstecken. Betroffen sind Schutzsäume an Gewässern, in denen neun kleinere Hühnerhaltungen bekannt sind. Auslöser für diese Vorsichtsmaßnahme ist der Virus H5N8, der in Mecklenburg-Vorpommern und in den Niederlanden nachgewiesen wurde.

Im Einzelnen betrifft die Stallpflicht die folgenden Risikogebiete: Schutzsaum Möhnesee (1.000 Meter), Schutzsaum Lippe und Hellinghäuser Mersch, Schutzsaum Zachariassee (Lippstadt), Schutzsaum Lippe Disselmersch und Schutzsaum Ahsewiesen (500 Meter; Lippetal und Welver). Diese Gebiete sind in den Fokus geraten, weil dort Zugvögel leben oder es sich um stark frequentierte Flugzonen von Zugvögeln handelt. Ein Karte mit den genauen Grenzen wird der Veterinärdienst am 26. November auf der Internetseite www.kreis-soest.de veröffentlichen.

Die Stallpflicht für Hausgeflügel gilt für konventionelle Betriebe und Biobetriebe sowie für private Halterinnen und Halter von Hausgeflügel. Alle freilaufenden Legehennen, Masthühner und Puten, aber auch Enten und Gänse oder sonstiges Geflügel müssen bis auf Weiteres in ihren Ställen bleiben, um einen direkten Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden.

Der Veterinärdienst des Kreises Soest erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass alle Geflügelhaltungen gemeldet werden müssen. Das gilt unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere. Neben Schweinen, Rindern, Pferden, Ziegen und Schafen ist auch die Haltung von Geflügel beim zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer NRW anzuzeigen. Konkret betrifft das Hühner, Puten, Enten, Gänse, aber auch Tauben und alles sonstige Geflügel.

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