BitteTermin vormerken!
Wickede (Ruhr) – Wer für sein Kind einen Platz in einer Kindertageseinrichtung in Wickede (Ruhr) zum 01.08.2015 sucht, sollte sich folgenden Anmeldezeitraum vormerken:
In der Woche vom 12.-16. Januar 2015 jeweils nachmittags zwischen 14.00 und 16.00 Uhr werden die Anmeldungen direkt in den jeweiligen Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet entgegengenommen. Eine Übersicht über die im Gemeindegebiet vorhandenen Kindertageseinrichtungen ist im Rathaus erhältlich oder auf der Internetseite der Gemeinde Wickede (Ruhr) unter www.wickede.de im Bereich „Wohnen & Leben – Kindergärten & Schulen“ abrufbar.
Der Bereich der Gemeinde Wickede (Ruhr) gehört zum Jugendamtsbezirk des Kreises Soest. Dort hat man für die Anmeldungen im letzten Jahr die sogenannte Kita-Karte eingeführt. Eltern, deren Kinder bis zum 01.11.2015 das 3. Lebensjahr vollendet haben, wurde die Kita-Karte automatisch durch das Kreisjugendamt zugeschickt. Möchten Eltern einen Platz für ein unter-3-jähriges Kind, so müssen sie die Kita-Karte beim Kreisjugendamt anfordern.
Die Kita-Karte funktioniert so: Eltern tragen dort in der Reihenfolge ihrer Präferenz bis zu drei Kindertageseinrichtungen ein, in denen sie ihr Kind unterbringen möchten. Sind alle Plätze der zuerst genannten Einrichtung belegt, wird die Karte an die zweitgenannte Einrichtung weitergegeben. Sollte auch dort kein Platz mehr frei sein, würde die an dritter Stelle genannte Kita die Möglichkeit der Aufnahme prüfen. Falls auch diese Einrichtung keinen Platz zur Verfügung stellen könnte, geht die Karte zur Bearbeitung an das Kreisjugendamt. Dort hat man die Übersicht, welche Möglichkeiten noch im Angebot sind und wird einen geeigneten Platz für die Betreuung des Kindes finden.
Zur Anmeldung im Januar bringen die Eltern bitte eine Geburtsurkunde des Kindes, das gelbe Vorsorgeuntersuchungsheft und – falls vorhanden – den Impfausweis und die ausgefüllte Kita-Karte mit.
Es wird darum gebeten, auf jeden Fall innerhalb des Anmeldezeitraumes persönlich die Kita aufzusuchen, auch wenn die ausgefüllte Kita-Karte bereits an die Einrichtung übersandt wurde.