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Auch bei Hilfebedarf zu Hause wohnen

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Kreis Soest. Betreutes Wohnen bietet Menschen Unterstützung, die je nach Lebenssituation unterschiedliche Formen der Hilfe benötigen. Stimmen Angebot und Struktur solcher Angebote im Kreis Soest? Dieser Frage ging die dritte Regionalplanungskonferenz im Kreishaus nach. Auf Einladung von Kreisverwaltung und Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) kamen 40 Vertreter von Trägern, Selbsthilfegruppen, Tagesstätten, Kontakt- und Beratungsstellen sowie Leitungen vollstationärer Einrichtungen zusammen.

Foto:  (vorne v. l.) Michael Streich, Michael Wedershoven, Claudia Bergmann, Gabriele Zumbrink und Sabine Kleykamp.
Foto: (vorne v. l.) Michael Streich, Michael Wedershoven, Claudia Bergmann, Gabriele Zumbrink und Sabine Kleykamp.

Die zweite Regionalplanungskonferenz im April 2012 war mit der Verabredung auseinander gegangen, in einer regen Diskussion unter die Lupe zu nehmen, wie die ambulanten Angebote betreuten Wohnens im Kreis Soest optimiert werden können. Jetzt war es Zeit, eine erste Zwischenbilanz zu ziehen. Die eingerichteten Arbeitsgruppen bewerteten die bisherigen Ergebnisse positiv. Die bereits bestehende Kooperationen und die vernetzte Zusammenarbeit seien weiter entwickelt worden, um den Betroffenen das notwendige Angebot zügig bereitstellen zu können. Die Arbeit solle daher als kontinuierliche Aufgabe weiter geführt werden, herrschte Einigkeit.

Michael Wedershoven, Referatsleiter beim LWL, machte klar, dass ausreichend neue ambulante Wohnangebote für Menschen mit geistiger Behinderung, für psychisch Kranke oder Suchtkranke die Grundlage für ein weitgehend selbstständiges Leben seien. Eine große Herausforderung stelle dabei die Bereitstellung von geeignetem und finanzierbarem Wohnraum dar, zum Beispiel über Wohngemeinschaften. Das Antrags- und Hilfeplanverfahren zur Festlegung des erforderlichen Unterstützungsbedarfs entwickle der LWL mit dem Projekt Teilhabe 2012/2015 weiter. Es werde in verschiedenen Modellregionen erprobt.

Die Regionalplanungskonferenz dient der Abstimmung mit Betreibern und Trägern. Grundlage ist eine Rahmenvereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Landschaftsverbänden aus dem Jahr 2009. Darauf fußt eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreis Soest und dem LWL zu den Leistungen der Eingliederungshilfe und Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten.

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