Kreis Soest – Das Jahresende rückt näher und damit auch die Feiertagsplanung. „Wenn Verwandte aus dem Ausland anreisen, die ein Visum benötigen, dann sollte der Gastgeber frühzeitig eine Verpflichtungserklärung abgeben“, weiß Mirko Hein, Abteilungsleiter des Bürgerservice im Soester Kreishaus. Denn gerade zum Jahresende dauere die Beantragung bei den Botschaften länger.
„Der Gastgeber muss persönlich im Bürgerservice die Erklärung abgeben, dass er für die Dauer des Besuchs für alle eventuell entstehenden Kosten aufkommt“, erklärt Hein. Die Verpflichtungserklärung stelle aber keine Verpflichtung gegenüber den Gästen dar. Sie ermögliche es lediglich staatlichen Stellen auf den Gastgeber zurückzugreifen, falls während des Aufenthalts Kosten entstehen sollten, wie Sozialhilfe- oder Krankenhauskosten.
Erst wenn die Daten der Gäste vollständig vorliegen und der Aufenthalt abgesichert ist, kann der Bürgerservice eine solche Verpflichtungserklärung ausstellen. „Absichern kann der Gastgeber den Aufenthalt über ein Mindesteinkommen, ein Sparbuch oder über eine Bürgschaft“, so Hein. Sollte der Gastgeber im Bereich der Stadt Lippstadt wohnen, muss die Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde in Lippstadt abgegeben werden.
Ein Informationsflyer zu diesem Thema ist in deutscher, englischer, russischer und türkischer Sprache beim Bürgerservice im Foyer des Kreishauses erhältlich. Weitere Infos oder Terminvergaben gibt es unter www.kreis-soest.de. Zudem werden Auskünfte und Termine auch beim Bürgertelefon des Kreises Soest erteilt, Telefon 02921/302222. Per E-Mail ist der Bürgerservice unter buergerservice@kreis-soest.de zu erreichen.