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Artenschutz und erneuerbare Energien: Wann kommen Standards?

Interessengemeinschaft fordert Rechtssicherheit für alle Beteiligten

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Ense – Mehr Rechtssicherheit durch gemeinsame Standards im Bereich Artenschutz, das fordert die Interessengemeinschaft für Erneuerbare Energien in Südwestfalen (IG2e). Bisher ist die Gesetzeslage nicht eindeutig, was häufig zu Konflikten führt. „Klimaschutz und Artenschutz gegeneinander auszuspielen ist mehr als kontraproduktiv. Es ist höchste Zeit, die Diskussion auf eine gemeinsame Ebene zu bringen. Wir haben alle das gleiche Ziel”, betont Christian Schlösser, Gründer der IG2e.

Unklare Lage behindert Planung

Tatsächlich existiert bisher keine einheitliche Regelung zum Tötungsrisiko von Arten. Allen voran ist der sogenannte Vogelschlag häufig in der Diskussion, wenn es um Windenergie geht. Laut Bundesnaturschutzgesetz besteht kein Verstoß gegen das Tötungs- und Verletzungsverbot von Tieren, wenn dieses für Exemplare der betroffenen Arten nicht signifikant erhöht ist. Eine Definition, wann es signifikant erhöht ist, fehlt bisher.

Vogelschlag nicht auf Windkraft beschränkt

Um die Frage zu beantworten, müsste der Gesetzgeber auch andere Tötungsrisiken mit einbeziehen. Das wären deutschlandweit – je nach Studie – neben den schätzungsweise 10.000 bis 100.000 Vögeln, die durch Windkraftanlagen sterben, unter anderem bis zu 115 Millionen Vögel, die an Glasfronten getötet werden. Das zeigen die Zahlen der Ländergemeinschaft der Vogelschutzwarten. Hinzu kommen laut Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) mindestens 70 Millionen Vögel, die im Straßenverkehr umkommen.

Standard für Artenschutz

Um eine gemeinsame Basis zu haben, ist der IG2e eine Vereinheitlichung des Bewertungsmaßstabs für ein sogenanntes „signifikant erhöhtes Tötungsrisiko“ betroffener Individuen windenergiesensibler Arten wichtig. Das würde Planungs- und Rechtssicherheit für alle Seiten bei Windkraftanlagen und beim sogenannten Repowering bieten. Dass das Thema auch auf der Agenda der nächsten Umweltministerkonferenz vom 21.-23. April 2021 steht, zeigt dessen Brisanz.

Klimaschutz ist Artenschutz

„Um den Klimawandel zu stoppen und die Natur zu schützen, müssen wir gemeinsam an einem Strang ziehen”, so Schlösser. Er ist sich sicher, dass Standards dazu beitragen, Streitigkeiten zu vermeiden. Immerhin sei Klima ja ein fester Bestandteil der Natur unserer Landschaft. Deshalb sollte der Klimaschutz dem Naturschutz nicht entgegenstehen.

Quelle: Interessengemeinschaft für Erneuerbare Energien in Südwestfalen – IG2e

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