Geseke – Dass 0,5 Promille im Straßenverkehr verboten sind, wissen die Meisten. Aber 0,3 Promille können ebenfalls schon zur Entnahme einer Blutprobe und Sicherstellung eines Führerscheins führen.
Dies ist dann der Fall, wenn ein Verkehrsteilnehmer in Folge von Alkohol nicht mehr in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen. Am Mittwochabend, gegen 19.15 Uhr, kam es zu einem Verkehrsunfall im Kreisverkehr der Salzkottener Straße in Höhe des Tudorfer Weges. Ein 54-jähriger Autofahrer aus Salzkotten befuhr die B1 aus Fahrtrichtung Salzkotten kommend in Richtung Geseke. Als er in den Kreisverkehr eingefahren war, kollidierte er mit einer vorfahrtberechtigten 20-jährigen Autofahrerin aus Geseke. Den eingesetzten Polizeibeamten fiel die Alkoholfahnde des 54-Jährigen auf. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp über 0,3 Promille. Die Beamten ordneten eine Blutprobe an und stellten den Führerschein des Salzkotteners sicher, da der Verdacht besteht, dass der vorherige Alkoholkonsum mit ursächlich für den Unfall gewesen sein könnte.
Der entstandene Sachschaden wird auf 3.500 Euro geschätzt.
Quelle: Kreispolizeibehörde Soest