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Jagdscheine persönlich beantragen und verlängern

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Kreis Soest – Am 31. März endet das Jagdjahr 2013/2014 und mit diesem auch viele Jagdscheine. Den Jägerinnen und Jägern, deren Scheine auslaufen, wurden bereits Verlängerungsanträge zugeschickt. Der Bürgerservice und die Abteilung Umwelt des Kreises Soest weisen darauf hin, dass eine Erstausstellung oder Verlängerung seit dem 2. Januar 2013 nur noch persönlich möglich ist.

Mit dieser Vorgabe soll den geänderten rechtlichen Bedingungen Rechnung getragen werden, die hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit und körperliche Eignung der Jäger stellen.

Der Jagdschein kann beim Bürgerservice im Kreishaus-Foyer zu den gewohnten Öffnungszeiten (montags bis mittwochs von 8 bis 17 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr) beantragt werden. Um den Jagdschein zu verlängern, müssen die Jäger neben dem Formular auch den aktuellen Jagdschein und eine Bestätigung der Jagdhaftpflichtversicherung mitbringen. Hierbei ist zu beachten, dass der bescheinigte Versicherungszeitraum auch der beantragten Geltungsdauer entspricht. Für die Ausstellung eines neuen Jagdscheines wird zusätzlich ein Lichtbild benötigt. Sofern der Jagdschein erstmalig ausgestellt wird, ist ebenfalls der Personalausweis und das Jägerprüfungszeugnis vorzulegen.

Am 31. März endet das Jagdjahr 2013/2014 und mit diesem auch viele Jagdscheine. Eine Verlängerung oder eine Erstausstellung kann seit dem 2. Januar 2013 nur noch persönlich erfolgen. Darauf weisen der Bürgerservice und die Abteilung Umwelt des Kreises Soest hin (Foto: Judith Wedderwille/Kreis Soest).
Am 31. März endet das Jagdjahr 2013/2014 und mit diesem auch viele Jagdscheine. Eine Verlängerung oder eine Erstausstellung kann seit dem 2. Januar 2013 nur noch persönlich erfolgen. Darauf weisen der Bürgerservice und die Abteilung Umwelt des Kreises Soest hin (Foto: Judith Wedderwille/Kreis Soest).

Die Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines kostet für ein Jahr 80 Euro, für zwei Jahre 140 Euro und für drei Jahre 200 Euro. Die Gebühren können auch bargeldlos mit der EC-Karte entrichtet werden.

Das Antragsformular sowie weitere Informationen zum Thema sind auf der Internetseite des Kreises Soest, www.kreis-soest.de, abrufbar. Ein persönlicher Abholtermin kann sowohl per Telefon, unter 02921/302222, als auch online vereinbart werden. Zudem ist der Bürgerservice per E-Mail unter buergerservice@kreis-soest.de erreichbar.

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