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Kiebitzschutz: Landwirte können helfen

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Finanzieller Ausgleich möglich – Brutzeit von März bis Anfang Juni

Kreis Soest – Mit Frühlingsbeginn kehrt der Kiebitz in unsere heimische Feldflur zurück. Bei Gesprächen mit Landwirten vor Ort wird immer wieder deutlich, wie selten die Art geworden ist. Schon seit einem längeren Zeitraum ist der Kiebitz auf der Roten Liste in NRW als gefährdet eingestuft. „Alle Landwirte, aber auch alle Besucher der Feldflur können helfen, dass es dem Kiebitz wieder besser geht“, appelliert Marianne Rennebaum, Chefin der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Soest.

Dieser metallisch glänzende Vogel mit seiner langen Haube brütet im Kreis Soest bevorzugt auf Ackerflächen. Die Kiebitze mögen vor allem im Frühjahr noch unbearbeitete Flächen, auf denen später Mais angebaut wird. Die Kiebitze beginnen jetzt mit ihrer Brut. Wenn in der vierwöchigen Bebrütungsphase die Fläche zur Einsaat vorbereitet wird, gehen bei der flächigen Bodenbearbeitung leider viele Gelege verloren.

Der Kreis Soest bittet um Unterstützung beim Schutz des Kiebitzes. Damit die Bestände nicht weiter abnehmen, sollten auch Besucher der Feldflur darauf achten, dass sie Störungen, zum Beispiel durch Hunde, an den Brutplätzen (März bis Anfang Juni) vermeiden.

Mit Frühlingsbeginn kehrt der Kiebitz in unsere Feldflur zurück. Er steht auf in NRW auf der Roten Liste gefährdeter Arten. Deshalb steht sein besonderer Schutz im Fokus (Foto: Birgit Beckers).
Mit Frühlingsbeginn kehrt der Kiebitz in unsere Feldflur zurück. Er steht auf in NRW auf der Roten Liste gefährdeter Arten. Deshalb steht sein besonderer Schutz im Fokus (Foto: Birgit Beckers).

Landwirte können den Kiebitzen ein ausreichendes bearbeitungsfreies Zeitfenster geben, indem sie bearbeitungsfreie Schonzeiten beim Ackerbau einhalten. So können die Kiebitze in Ruhe fertig brüten. Die Küken sind als Nestflüchter mobil und können von ihren Eltern rechtzeitig auf Nachbarflächen geführt werden.

Es gibt auch 2015 einen finanziellen Ausgleich für die Bereitschaft, die Arbeiten auf geplanten Maisanbauflächen mit Kiebitznachweisen mindestens bis Mitte Mai ruhen zu lassen. Ehrenamtliche Helfer der Biologischen Station Soest der ABU werden in den nächsten Tagen in ausgewählten Räumen nach Kiebitzvorkommen auf noch nicht bestellten Ackerflächen suchen. Die untere Landschaftsbehörde wird dann Kontakt mit dem Bewirtschafter aufnehmen um Ihnen den Abschluss einer Vereinbarung anbieten.

Landwirte, die auf ihren Flächen Kiebitze feststellen, sind aufgerufen, sich bei Marko Kneisz in der Unteren Landschaftsbehörde unter der Telefonnummer 02921/302544 zu melden.

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