Kreis Soest – Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2014/2015 BAföG beziehen möchten, sollten rechtzeitig den entsprechenden Antrag stellen, um langen Wartezeiten zu entgehen. Das rät der Kreis Soest. Schüler-BAföG ist abhängig vom Einkommen und Vermögen der Auszubildenden sowie deren Eltern. Es kann ab Beginn der Ausbildung bezogen werden, frühestens jedoch ab dem Monat, in dem der Antrag eingegangen ist.
Eine Ausbildungsförderung kann bereits beantragt werden, bevor alle dafür erforderlichen Unterlagen vorliegen. Somit kann ein Antragsstau in den Sommermonaten umgangen werden, indem der Antrag beispielsweise schon während der Osterferien gestellt wird. „BAföG ist Saisonbetrieb“, weiß Reinhard Dieste, verantwortlich für Ausbildungsförderung beim Kreis Soest. „In den Monaten November bis April gehen monatlich etwa 70 Anträge ein, in der Zeit von Mai bis Oktober sind es bis zu fünfmal so viele.“ Deshalb sei eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge in diesen Monaten meist nicht mehr zu bewältigen. Dies könne insbesondere für den Personenkreis ein Problem sein, der dringend auf die Zahlungen angewiesen ist, um den Lebensunterhalt zu sichern.
Schüler-BAföG ist kein Darlehen und muss deshalb nicht zurückgezahlt werden. Grundsätzlich förderungsfähig sind Berufsfachschul- und Fachschulklassen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, Abendhaupt- und Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, Fach- und Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen, Abendgymnasien und Kollegs.
Weitere Informationen zur Ausbildungsförderung sowie Antragsformularen erhalten Schüler im Bürgerservice im Foyer des Soester Kreishauses, Telefon 02921/302222, oder im Internet unter www.kreis-soest.de (auf Bildung+Integration/Finanzielle Hilfen/Schüler-BAfög klicken).