Kreis stellt 17.331 Führerscheine im Jahr 2015 aus
Kreis Soest – 17.331 Führerscheine neu ausgestellt, aber auch 825 Fahrerlaubnisse entzogen. Das ist die Bilanz der Führerscheinstelle des Kreises Soest für das vergangene Jahr. Die Statistik 2015 zeigt auch, dass das begleitete Fahren ab 17 Jahren ein Erfolgsmodell bleibt. Die Quote der 17-Jährigen, die zunächst nur in Begleitung eines Erwachsenen fahren dürfen, lag bei 54 Prozent aller Fahranfänger (1.817).
„Auch aus Sicht der Eltern sowie Betroffenen hat sich das Begleitete Fahren ab 17 Jahren bewährt“, berichtet Uwe Grotensohn, Abteilungsleiter Kfz-Zulassungen und Führerscheine. Die Führerscheinstelle bearbeitete insgesamt im vergangenen Jahr rund 17.000 Führerschein-Anträge. Davon waren 3.384 Erstanträge. 741 Führerscheinanträge sind wegen Fristablauf verjährt.
Die Erteilung der Fahrerlaubnis ist nur ein Arbeitsschwerpunkt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Führerscheinstelle, sie müssen auch Führerscheine entziehen. Im vergangenen Jahr mussten 825 Männer und Frauen den Verlust ihres Führerscheins verkraften. Hauptgrund dafür war Fahren unter Alkoholeinfluss. Es folgten Drogenkonsum, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht, Nötigung oder gesundheitliche Beeinträchtigungen.
Im Zusammenhang mit Eignungsprüfungen für Senioren und Überprüfungen nach Fahrten unter Drogeneinfluss musste die Straßenverkehrsbehörde des Kreises 457 Fahrerlaubnisse entziehen. In weiteren 36 Fällen kam es zum freiwilligen Verzicht.
584 Fahranfänger verhielten sich auffällig im Straßenverkehr und wurden entsprechend verwarnt oder es wurden Aufbauseminare angeordnet. 16 Betroffenen war wegen erreichter acht Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg die Fahrerlaubnis zu entziehen. 201 Führerscheininhaber bzw. -bewerber um eine neue Fahrerlaubnis wurden zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) geschickt bzw. mussten ein fachärztliches Gutachten vorlegen. 28 Führerscheininhaber wehrten sich vor dem Verwaltungsgericht bzw. Oberverwaltungsgericht gegen den Entzug ihres Führerscheins. In allen Fällen bestätigten die Gerichte die Entscheidung des Kreises.