Bauaufsicht erläutert Architekten Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
Kreis Soest – Die Flüchtlingskrise ist das zurzeit alles dominierende Thema. Das zeigte sich auch beim jährlichen Gespräch der Bauaufsicht des Kreises mit Architekten und Bauingenieuren am Mittwoch, 10. Februar, im Kreishaus-Sitzungssaal. Denn die Auswirkungen des im Oktober 2015 in Kraft getretenen Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes standen im Mittelpunkt. Es soll durch Baurechtsänderungen die Möglichkeit eröffnen, möglichst schnell Wohnraum und Notunterkünfte für Asylberechtigte zu schaffen.
Mit der Verabschiedung dieses Artikelgesetzes wurden Ausnahmevorschriften in das Baugesetzbuch und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz aufgenommen. In der Konsequenz wird es zum Beispiel möglich, Flüchtlingsunterkünfte auch in Industrie- und Gewerbegebieten zu errichten oder Wohncontainer im Außenbereich aufzustellen.
Daneben gingen Abteilungsleiter Michael Joswig, Sachgebietsleiter Frank Hoffmann und Sachbearbeiter Jan Schulze Vaersthausen vor 35 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die der Einladung gefolgt waren, vor allem auf die Novellierung der Landesbauordnung ein. Bei den Vorschriften über das Baugenehmigungsverfahren soll das in der bisherigen Bauordnung NRW geregelte „Freistellungsverfahren“ wegfallen. Das Thema Barrierefreiheit wird noch wichtiger, denn öffentlich zugängliche bauliche Anlagen müssen künftig insgesamt im erforderlichen Umfang barrierefrei ausgestaltet sein. Außerdem gehören eine Neuordnung sowie eine inhaltliche Überarbeitung der Vorschriften zum Brandschutz zum Paket.
Abteilungsleiter Michael Joswig organisierte diese Informationsveranstaltung bereits zum 21. Mal. Damit hat sich dieser jeweils um Wissenswertes zu aktuellen Themen angereicherte Erfahrungsaustausch zu einer kleinen Erfolgsgeschichte entwickelt.