Abholung im Bürgerservice nur persönlich möglich
Kreis Soest – In diesen Tagen werden allen Jägerinnen und Jäger, deren Jagdschein in diesem Jahr ausläuft, Verlängerungsanträge zugeschickt. In diesem Zusammenhang weisen der Bürgerservice und die Abteilung Umwelt darauf hin, dass eine Erstausstellung oder Verlängerung nur persönlich möglich ist. Damit wird den rechtlichen Bedingungen Rechnung getragen, die hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit und körperliche Eignung der Jägerinnen und Jäger stellen.
Der Antrag kann beim Bürgerservice im Kreishaus-Foyer, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest, gestellt werden (Öffnungszeiten montags und dienstags von 8 bis 17 Uhr, mittwochs von 8 bis 12 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr sowie samstags von 8 bis 12 Uhr). Das Antragsformular, der aktuelle Jagdschein und eine Bestätigung der Jagdhaftpflichtversicherung sind zur Verlängerung mitzubringen. Für die Ausstellung eines neuen Jagdscheines wird zusätzlich ein Lichtbild benötigt. Sofern der Jagdschein erstmalig ausgestellt wird, ist daneben noch der Personalausweis und das Jägerprüfungszeugnis vorzulegen.
Die Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines kostet für ein Jahr 80 Euro, für zwei Jahre 140 Euro und für drei Jahre 200 Euro. Die Gebühren können mit der EC-Karte bargeldlos entrichtet werden.
Das Antragsformular, weitere Infos oder einen persönlichen Abholtermin gibt es unter www.kreis-soest.de. Auskünfte und Termine auch beim Bürgertelefon des Kreises Soest, Telefonnummer 02921/302222. Der Bürgerservice ist zudem unter der Telefaxnummer 02921/302600 und der E-Mail-Adresse buergerservice@kreis-soest.de zu erreichen.