Kreis Soest (ots) – Oft werden Polizeibeamte nach dem richtigen Verhalten nach dem Erkennen von Falschgeld gefragt. Das Herstellen, die Verbreitung und Weitergabe von Falsifikaten ist strafbar. Sobald ein Geldschein als Falsifikat erkannt wird, ist dies an die Polizei zu melden. Für den letzten Inhaber bedeutet dies, dass er um diesen Geldschein ärmer wird, denn es gibt keine Entschädigung. Der Schein wird aus dem Verkehr gezogen und der Bundesbank übersandt. Diese berichtet auch jährlich über die Entwicklung von Falschgelddelikten.
Im gewerblichen Bereich werden seit längerem regelmäßig einfache Methoden zur Erkennung von Falsifikaten eingesetzt. Allerdings wurde auch berichtet, dass den Kunden die erkannten Falsifikate zurückgegeben wurden. Dieses Verhalten ist falsch, wenn nicht sogar strafbar. In allen Verdachtsfällen sollte daher die Polizei hinzugezogen werden, um auch die Personalien des letzten Inhabers des Geldscheines festzustellen. Bei diesem kann es sich um einen unbescholtenen Bürger handeln, dem arglos ein falscher Schein untergeschoben wurde, es kann sich jedoch auch um einen Täter handeln der diesen Schein hergestellt hat. Auf jeden Fall erhält die Polizei einen Hinweis um die weiteren Ermittlungen aufzunehmen.
Weitere Informationen zu Sicherheitsmerkmalen der neuen Geldscheine erhalten sie unter www.polizei-beratung.de oder unter www.bundesbank.de.