Informationen bei der neuen Fachberatung Jugendbildung und Jugendförderung
Kreis Soest – Verbände, Gruppen, Organisationen und Initiativen in den elf Kommunen des Kreises Soest, für die das Kreisjugendamt zuständig ist, können noch bis zum 31. März 2015 eine finanzielle Unterstützung für ihre ehrenamtliche Kinder- und Jugendarbeit beantragen. Darauf macht die Kreisverwaltung aufmerksam. Die Richtlinien dafür sind im aktuellen Kinder- und Jugendförderplan 2015-2020 nachzulesen.
Danach können Kinder- und Jugendfreizeiten mit Übernachtungen bezuschusst werden. Auch andere Aktionen mit Kindern und Jugendlichen, Ferienspaß eingeschlossen, erhalten Geld aus diesem Topf. Daneben ist eine indirekte Förderung möglich. So gibt es unter Umständen eine Sachkostenpauschale für ehrenamtliche Gruppenarbeit, eine finanzielle Hilfe bei der Anschaffung von Gegenständen zur pädagogischen Arbeit oder ein Rückerstattung von Teilnahmebeiträgen für pädagogische Qualifizierungen ehrenamtlich tätiger Personen.
Anträge sollen möglichst bis zum 31. März 2015 gestellt werden. Später eingehende Anträge können nur dann noch gefördert werden, wenn noch Mittel zur Verfügung stehen. Antragsberechtigt sind Träger der freien Jugendhilfe wie beispielsweise Jugendverbände und Vereine, die Angebote für Kinder und Jugendliche im Programm haben, sowie neuerdings auch Initiativen ohne Verbandszugehörigkeit. Der Kinder- und Jugendförderplan 2015-2020 samt Richtlinien sowie Antragsformulare und Anlagen sind auf der Internetseite des Kreises Soest www.kreis-soest.de (auf Familie + Soziales/Kinder- und Jugendförderung/Fördermittel/Links und Downloads klicken) zu finden.
Weitere Informationen erhalten Interessierte bei der neu eingerichtete Fachberatung Jugendbildung und Jugendförderung. Für Fragen zu Jugendverbands- und Ehrenamtsarbeit steht Sigrid Schmidt, Telefon 02921/303422, E-Mail sigrid.schmidt@kreis-soest.de, zu Verfügung. Alles rund um die Antragsstellung weiß Sarah Wilkinson, Telefon 02921/303415, E-Mail sarah.wilkinson@kreis-soest.de.