Künstler und Schulen können sich bis zum 31. März bewerben
Kreis Soest – Die Landesregierung NRW fördert auch im kommenden Schuljahr 2016/2017 wieder Projekte der künstlerisch-kulturellen Bildung in allgemein- und berufsbildenden Schulen. Gefragt sind einmal mehr freischaffende Künstlerinnen und Künstler, zusammen mit einer Schule kreative Projektideen zu entwickeln. Die Bewerbung für die Förderung nach dem Landesprogramm „Kultur und Schule“ für das Schuljahr 2016/17 ist noch bis zum 31. März 2016 möglich. Darauf weist die Kulturstelle des Kreises Soest hin.
Vielfältige Projekte wecken die Kreativität der Kinder und Jugendlichen und ergänzen das schulische Lernen. Angesprochen sind alle kulturellen Sparten: Theater, Literatur, Bildende Kunst, Musik, Tanz, Film und Neue Medien. Projekte können auch schul- und spartenübergreifend geplant werden. Ebenso ist eine Kooperation von Kindertageseinrichtungen mit Grundschulen im Programm vorgesehen. Durch die Zusammenarbeit verschiedener Kooperationspartner können neue Chancen zur Vernetzung entstehen, von denen alle Partner profitieren. Dies gilt insbesondere für Projekte, die sich für Inklusion und Integration einsetzen.
Die Projekte finden in der Regel in 40 Einheiten à 90 Minuten wöchentlich über das gesamte Schuljahr hinweg statt. Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt einen Festbetrag in Höhe von 2.440 Euro je Projekt und deckt damit 80 Prozent der Gesamtkosten. Der Schulträger übernimmt einen zwanzigprozentigen Eigenanteil in Höhe von 610 Euro. Für den Kreis Soest stellt das Land 66.000 Euro an Projektmitteln zur Verfügung.
Als besondere Herausforderung sieht Ministerin Christina Kampmann die Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen, die in einer Auffangklasse, einer Vorbereitungsklasse oder einer internationalen Förderklasse unterrichtet werden. „Selbstverständlich soll ihnen die Möglichkeit eröffnet werden, Kunst und Kultur kennen zu lernen und aktiv Projekte miterleben und mitgestalten zu können“, so die Ministerin. „Ich würde mich sehr freuen, wenn die Projektvorschläge Kinder und Jugendliche mit Flucht- oder Migrationserfahrung einbeziehen.“
Bewerbungen von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft können über den zuständigen Schulträger bis zum 31. März 2016 beim Schulamt des Kreises Soest eingereicht werden. Alle formell zulässigen Projektanträge durchlaufen eine Juryauswahl. Ein Leitfaden zur Planung und Umsetzung des Projektes sowie Projektanträge sind unter www.kulturundschule.de/materialien abrufbar. Weitere Informationen unter www.mfkjks.nrw.de oder im Schulamt des Kreises Soest, Telefon 02921/302483.