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Laub: Rutschgefahr für Fußgänger und Radfahrer

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Geseke – Wer mag es nicht, wenn die Blätter am Baum bunt werden, die Sonne dazu scheint und der blaue Himmel einen schönen Kontrast zu den Farben darstellt? Dieses Laub jedoch fällt jahreszeitlich bedingt von den Bäumen ab und verunreinigt Straße, Gehwege oder Plätze. Wird das Laub dann noch nass, wird es schnell zu einer rutschigen Gefahr für Fußgänger und Fahrradfahrer.

Die Stadt Geseke weist auf die Straßenreinigungspflicht der Anlieger hin: Gehwege, gemeinsame Fuß- und Radwege sowie Anliegerstraßen, ohne extra ausgewiesene Gehwege, zum Beispiel in Siedlungen, sind von den jeweilig anliegenden Grundstückseigentümern zu reinigen. Dazu zählt die normale Reinigungspflicht während des ganzen Jahres, die Entfernung des Laubes im Herbst und der Winterdienst zur kalten Jahreszeit.

Die Reinigungspflicht umfasst für einige Grundstückseigentümer allerdings nicht nur die Gehwege, sondern auch die Fahrbahnen, soweit sie auf die Anlieger übertragen wurden und diese keine Straßenreinigungsgebühr für die Straße entrichten. Die Reinigungspflicht der Fahrbahn erstreckt sich bis zur Straßenmitte. Als Fahrbahn gilt die gesamte Straßenoberfläche, also neben der eigentlichen Fahrbahn auch die Bushaltebuchen, Radwege, Trennstreifen, befestigte Seitenstreifen und die Bankette.

Ob die Reinigungspflicht die Stadt Geseke trägt oder auf den Grundstückseigentümer übertragen wurde, kann in dem Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Geseke nachgeschlagen werden. Unter www.geseke.de kann sie im Bereich Politik – Satzungen und sonstiges Ortsrecht – Straßenreinigungs- und Gebührensatzung eingesehen werden.

Die Straßenreinigungspflicht kann von dem Eigentümer allerdings auch auf seine Mieter oder eine dritte Person übertragen werden.

Wichtig ist, dass das Laub nicht vom Gehweg auf die Straße oder in die Entwässerungsrinne gefegt wird, da dies zur Verstopfung der Regenwassereinläufe führen kann und auch den Einsatz der Straßenkehrmaschine behindert. Es ist über die Biotonne des Hausgrundstücks bzw. über den Kompost zu entsorgen.

Aber nicht nur heruntergefallenes Laub und Baumnadeln stellt eine Gefahr dar, sondern auch die Früchte eines Baumes, beispielsweise Eicheln, Kastanien, Tannenzapfen oder Bucheckern und deren Hüllen. Aber nicht nur im Herbst, sondern auch im Frühjahr und Sommer werfen einige Baumarten, beispielsweise Ahorn und Linde, Laub und Früchte ab und verunreinigen die darunterliegenden Flächen, die dann gleichwohl durch die Anlieger zu reinigen sind.

Wem der Baum gehört, dessen Laub vor dem eigenen Grundstück die Straße verunreinigt, ist dabei egal, denn der anliegende Grundstückseigentümer ist in der Pflicht. Sollte es zu einem Schaden eines Fußgängers oder Verkehrsteilnehmers kommen, ist der Grundstückseigentümer haftbar und muss für den entstandenen Schaden aufkommen.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an die Stadt Geseke – Straßenreinigung unter der Telefon-Nr. 500-65 wenden.

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