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Mehrere Personen täuschen Unfallflucht vor

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Kreis Soest – Unfallflucht oder nicht? Mit dieser Frage müssen sich die Mitarbeiter der Verkehrskommissariate im Kreis Soest das eine oder andere Mal beschäftigen. In den letzten Wochen hatte die Polizei im Kreisgebiet gleich mehrere Fälle von Unfallfluchten aufgenommen, die sich am Ende als selbstverursachte Schäden herausstellten.

Am 23. Februar hatte beispielsweise ein 21-jähriger Anröchter einen Schaden angezeigt, der im Gegenverkehr im Anröchter Gewerbegebiet entstanden sein sollte. Das angeblich Unfallflucht begehende und somit unbekannte schwarze Auto konnte allerdings aufgrund der Spurenlage gar nicht infrage kommen, was im Verkehrskommissariat nach Auswertung der Spuren am Fahrzeug und auf einer Spurenfolie gleich deutlich wurde. Noch am ersten Tag der Ermittlungen war der junge Mann geständig und führte die Beamten zu der Straßenlampe in der Innenstadt, die ihm im Weg stand.

In Ense zeigte vor etwa fünf Wochen ein 35-Jähriger den Beamten sein auf der Beifahrerseite nahezu auf gebördeltes Auto vor. Hier soll ein Unbekannter auf dem Parkplatz eines Discounters den Wagen beschädigt und sich unerlaubt entfernt haben. Grüne Fremdfarbe konnte auf Folien gesichert werden. Auch hier stimmte die Geschichte nicht mit den Spuren überein. Inzwischen voll geständig und reuig zeigte der ehemals Geschädigte den Beamten seine Garage, an deren Einfassung er hängen geblieben ist.

In Lippstadt ist es die Klinkerwand der eigenen Garage gewesen, die an dem PKW auffällige Spuren hinterlassen hatte. Auch hier wurde zunächst eine Unfallflucht angezeigt.

Das Verkehrskommissariat könnte allein aus den letzten Wochen noch weitere Fälle auflisten, bei denen Spuren und Geschichten nicht in Einklang zu bringen waren. Geklärt wird so ein Delikt in der Regel durch aufmerksames Zuhören, kritisches Überprüfen der Schäden am Fahrzeug und das Auswerten der Spurenfolien – „Spurfix“ genannt, auch weil es sehr schnell geht, die Spuren zu sichern. Es gibt Muster, die sich wiederholen, Spuren die an den Fahrzeugen nicht vorkommen, wie zum Beispiel die Klinkerbröckchen einer Fassade und es gibt verschiedene Farben und Lacke. Die Spuren lassen sich unter einem Mikroskop von den erfahrenen Polizeibeamten auswerten, ohne dass ein Labor bemüht werden muss. Das Vortäuschen einer Straftat zieht unweigerlich eine Anzeige nach sich. Hierfür sind Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vorgesehen. Aber auch der Entzug der Fahrerlaubnis kann eine Folge dieser Angaben zur Unfallflucht sein.

„Die Motivlage ist schätzungsweise zu neunzig Prozent identisch: Scham.“, so Polizeihauptkommissar Werner Bielawa vom Verkehrskommissariat aus Lippstadt. Die Betroffenen trauen sich einfach nicht, ihren Fehler zuzugeben. Das bezieht sich auf junge Fahrer ihren Eltern gegenüber, wie auch auf Ehepartner untereinander, oder Senioren, die meinen, man würde ihnen wegen eines Bagatellunfalls die Fahrtauglichkeit absprechen. Im Vergleich zu den Folgen, die bei einer Anzeige wegen des Vortäuschens einer Unfallflucht im Bereich einer Geld- oder Freiheitsstrafe drohen, sollte dies das kleinere „Übel“ sein.

Quelle: Kreispolizeibehörde Soest

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