Stadtwerke Werl weisen auf Änderungen hin
Transparenz für Verbraucher wird größer
Werl – Auf die Verbraucher kommen mit dem Jahreswechsel einige Neuerungen im Bereich Energie zu. Darauf weisen die Stadtwerke Werl hin. Die Bundesregierung hat neue Grenzwerte für Kaminöfen sowie Vorgaben für Backöfen und Kaffeemaschinen beschlossen. Auch beim Online-Shopping sollen die Verbraucher deutlich mehr Transparenz bekommen. „Für den Kunden wird es mit diesen Regeln einfacher, energieeffiziente Geräte zu kaufen und somit gleichzeitig den CO₂-Ausstoß weiter zu senken“, sagt Ralf Lülf, Energieberater der Stadtwerke Werl.
Für neue Kaminöfen gelten ab sofort strengere Regeln für den Ausstoß von Staub und Kohlenmonoxid. Die Stadtwerke empfehlen, beim Kauf auf einen Nachweis gemäß zweiter Stufe der Bundesemissionsschutzverordnung zu achten. Die neuen Grenzwerte gelten auch für Öfen, die vor 1975 im Haus eingebaut wurden. „Hier sollte vom Schornsteinfeger geprüft werden, ob gegebenenfalls ein Staubfilter eingebaut werden muss“, empfiehlt Lülf.
In der heimischen Küche greifen ebenfalls die neuen Regelungen der Bundesregierung. Neue Kaffeemaschinen müssen mit dem Jahreswechsel über eine Abschaltautomatik verfügen. Diese Geräte dürfen ab sofort nur noch maximal 60 Minuten lang Vorwärmen oder Warmhalten. „Von dieser Maßnahme profitieren besonders die Kaffeetrinker in Büros. Dort wird der Energieverbrauch deutlich gesenkt und gleichzeitig die Brandgefahr erheblich minimiert“, erklärt der Werler Energieberater.
Bei den Backöfen werden ab sofort die Energieeffizienzklassen neu eingeteilt: von A+++ bis D. Neue Geräte der Klasse D und die schlechtesten der Klasse C müssen ab dem 20. Februar aus dem Handel genommen werden. Dasselbe gilt ab Februar für Dunstabzugshauben, die in die unterste Energieklasse G eingeteilt sind.
Eine deutliche Erleichterung beim Kauf von energieeffizienten Geräten bekommen die Verbraucher nun auch beim Kauf im Internet. Denn während Online-Händler bislang die Energieeffizienz nur in Textform angeben mussten, sind sie ab sofort verpflichtet, das EU-Energielabel bei Kühl- und Klimageräten, Waschmaschinen, Wäschetrocknern, Geschirrspülern, Fernsehern, Staubsaugern und Lampen abzubilden.