Clarenbachschule des Kreises deckt künftig im Westkreis Förderschwerpunkt Lernen ab
Kreis Soest – Mit einem einstimmigen Beschluss stellte der Kreistag am Donnerstag 18. Dezember 2014, die Weichen für die Neugestaltung des Förderschulangebots im westlichen Kreisgebiet. Die Clarenbachschule Soest wird mit Beginn des Schuljahres 2015/16 dort als einzige Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen bestehen bleiben. Schulträger wird der Kreis Soest sein.
Die Pestalozzischule Soest, die Friedrich-Fröbel-Schule Werl und die Westerheideschule Wickede (Ruhr) werden zum Ende dieses Schuljahres aufgelöst. Zum gleichen Zeitpunkt wird der Einzugsbereich der Clarenbachschule so erweitert, dass alle Eltern in den Einzugsgebieten der drei aufzulösenden Schulen für ihr Kind mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen an der Clarenbachschule einen Förderschulplatz wählen könnten. Die Clarenbachschule wird ab dem Schuljahr 2015/2016 zunächst zwei Standorte haben. Der Hauptstandort bleibt am Soester Friedrich-Bertram-Weg 8. Dort werden auch die Schülerinnen und Schüler der Friedrich-Fröbel-Schule und der Westerheideschule zum nächsten Schuljahr aufgenommen. Die jetzige Pestalozzischule Soest im Kampenweg 3 wird Teilstandort der Clarenbachschule. Dieser bleibt solange erhalten, bis die Gesamtschülerzahl es zulässt, alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam im Gebäude der heutigen Clarenbachschule zu unterrichten.
Die Schulleitungen der beteiligten Schulen haben ausdrücklich begrüßt, dass es weiterhin das Angebot Förderschule Lernen gibt und die Eltern und Erziehungsberechtigten damit auch die Wahl haben, ihrem Kind den geeignetsten Förderort zu ermöglichen. Die Umschulungen der Schülerinnen und Schüler aus Werl, Wickede (Ruhr) und Ense sollen gut vorbereitet werden. Es hat sich eine Fusions-Steuergruppe gebildet, die aus Vertretern der Schulleitungen sowie der Kollegien der vier Schulen besteht und von zwei Schulentwicklungsberaterinnen der Bezirksregierung Arnsberg begleitet wird. Unter anderem soll dieses Gremium dafür sorgen, dass durch gegenseitige Besuche und gemeinsame Projekte schon im laufenden Schuljahr die Möglichkeit besteht, die Clarenbachschule kennenzulernen. „Es ist wichtig, dass nicht nur Schüler und Lehrkräfte, sondern auch Eltern und Erziehungsberechtigten diese Chance haben“, sind sich die Mitglieder der Steuergruppe einig.
Erklärtes Ziel ist es, erfolgreiche und beliebte Angebote der aufzulösenden Schulen in das pädagogische Profil der erweiterten Clarenbachschule aufzunehmen. „So können alle im Fusionsprozess voneinander profitieren“, lautet die Devise. „Dieser Prozess soll Befürchtungen und Barrieren zwischen den bisherigen Förderschulen abbauen und für alle die anstehende Veränderung als Chance und Bereicherung erlebbar machen.“ So könne die „neue“ Clarenbachschule ab nächstem Schuljahr von der dann „gebündelten sonderpädagogischen Kompetenz“ aller bisherigen Schulen zum Wohle der Schülerinnen und Schüler profitieren.
„Der Kreis Soest als Träger der Clarenbachschule und die beteiligten Kommunen sind froh, dass es gelungen ist, Eltern und deren Kinder für weitere Jahre ein Parallelangebot neben dem gemeinsamen Unterricht in allgemeinen Schulen bieten zu können“, zieht Dieter Hesse, Leiter der Abteilung Schulverwaltung des Kreises Soest, eine erste Bilanz. „Wir begrüßen, dass die Schulleitungen der bisherigen Förderschulen Lernen gemeinsam an der Konzeption der Clarenbachschule arbeiten.“ Um die Anfahrt für die Schülerinnen und Schüler so kurz und unkompliziert wie möglich zu gestalten, werde der Schulträger Kreis Soest die Beförderung im Schülerspezialverkehr regeln. Damit sei sichergestellt, dass die Kinder wohnungsnah abgeholt werden und ohne Umstiege die Schule sicher erreichen.
Das aktuelle NRW-Schulrecht sieht vor, Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in erster Line inklusiv an Regelschulen zu beschulen. Das führte zu einem zunehmenden Rückgang der Schülerzahlen an den Förderschulen Lernen. Mit seinem Beschluss trug der Kreistag dieser Entwicklung Rechnung. Es soll weiter ein rechts- und zukunftssicheres Angebot an Förderschulen Lernen vorgehalten und außerdem die ebenfalls im Schulgesetz verankerte Elternwahl zwischen Förderschul- und inklusiver Regelbeschulung gewährleistet werden.