Kreis Soest – Pferdebesitzer sollten es wissen: Das Reiten in der freien Landschaft oder im Wald ist in ganz Nordrhein-Westfalen nur mit gültigen Reitkennzeichen erlaubt – so sieht es das Reitrecht gemäß Landschaftsgesetz des Landes vor. Wer also im Kreis Soest ausreitet, muss ein beidseitig am Pferd gut sichtbar angebrachtes, gültiges Kennzeichen führen.
Leider gibt es immer noch viele Reiter im Kreis Soest, die ohne Kennzeichen unterwegs sind und auch keine Reitabgabe leisten. Wer ohne Reitkennzeichen mit dem Pferd im Gelände unterwegs ist muss mit einer Geldbuße von bis zu 250 Euro rechnen.
Die Einnahmen aus der Reitabgabe werden zweckgebunden verwendet. Damit werden Reitwege angelegt und unterhalten. Außerdem werden entstandene Schäden an privaten Straßen und Wegen ersetzt, die durch das Reiten entstanden sind. Aus diesem Grund sind alle Reiter im eigenen Interesse gefordert, die Reitregelung aktiv zu unterstützen um damit letztlich auch den Zustand des Reitwegenetzes zu verbessern.
Die Reitkennzeichen können beim Bürgerservice des Kreises Soest beantragt werden. Bei Neuausgabe der Reitplakette sind für das vollständige Kennzeichen von Privatpersonen (Plaketten mit Jahresaufklebern) 37,50 Euro zu entrichten. In den Folgejahren betragen die Kosten für die Verlängerung dann lediglich 30 Euro.
Das Antragsformular für Reitkennzeichen und weitere Infos sind online unter www.kreis-soest.de (Bürgerservice/Produkte A bis Z/Reitkennzeichen) zu finden. Auskünfte auch beim Bürgertelefon des Kreises Soest, Telefonnummer 02921/302222. Der Bürgerservice ist auch unter der Telefaxnummer 02921/302600 und der E-Mail-Adresse buergerservice@kreis-soest.de zu erreichen.