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„Nummernschild für Pferde“ nicht vergessen

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Bürgerservice des Kreises erinnert an Reitkennzeichen-Pflicht

Kreis Soest – Pferdebesitzer sollten es wissen: Das Reiten in der freien Landschaft oder im Wald ist in ganz Nordrhein-Westfalen nur mit gültigen Reitkennzeichen erlaubt. So sieht es das Reitrecht gemäß Landschaftsgesetz des Landes vor. Mirko Hein, Abteilungsleiter Bürgerservice des Kreises, appelliert deshalb: „Wer im Kreis Soest ausreitet, muss ein beidseitig am Pferd gut sichtbar angebrachtes, gültiges Kennzeichen führen. Diese Reitkennzeichen können beim Bürgerservice beantragt werden.“

Die Einnahmen aus der Reitabgabe werden zweckgebunden verwendet. Damit werden Reitwege angelegt und unterhalten. Außerdem dienen diese Mittel dazu, entstandene Schäden an privaten Straßen und Wegen zu ersetzen, die durch das Reiten entstanden sind. Mirko Hein: „Aus diesem Grund sind alle Reiter im eigenen Interesse gefordert, die Reitregelung aktiv zu unterstützen, um letztlich damit auch den Zustand des Reitwegenetzes zu verbessern.“

Wer ausreitet, muss ein gültiges Kennzeichen führen. Die Farbe Gelb kennzeichnet die Reiterplakette für das Jahr 2015 (Foto: Kreis Soest).
Wer ausreitet, muss ein gültiges Kennzeichen führen. Die Farbe Gelb kennzeichnet die Reiterplakette für das Jahr 2015 (Foto: Kreis Soest).

Nach Erkenntnissen des Kreises gibt es immer noch Reiter im Kreis Soest, die ohne Kennzeichen unterwegs sind und auch keine Reitabgabe leisten. Wer ohne Reitkennzeichen mit dem Pferd im Gelände unterwegs ist, muss allerdings mit einer Geldbuße von bis zu 250 Euro rechnen.

Bei Neuausgabe der Reitplakette sind für das vollständige Kennzeichen von Privatpersonen (Plaketten mit Jahresaufklebern) 39,50 Euro zu entrichten. In den Folgejahren betragen die Kosten für die Verlängerung dann lediglich 30 Euro. Für Pferde die gewerblich auf Reiterhöfe vermietet werden, erhöhen sich die Kosten um 50 Euro.

Weiter Infos, das Antragsformular oder einen persönlichen Abholtermin erhalten Interessierte online unter www.kreis-soest.de. Auskünfte und Termine auch beim Bürgertelefon des Kreises Soest, Telefonnummer 02921/302222. Der Bürgerservice ist zudem unter der Telefaxnummer 02921/302600 und der E-Mail-Adresse buergerservice@kreis-soest.de zu erreichen.

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