Kreis Soest – Mit seinem Format, der Papierqualität und dem aufgeklammerten Foto erinnert der Schwerbehindertenausweis stark an den alten Führerschein. Das soll bald vorbei sein. Dann gibt es auch dieses Dokument im praktischen Scheckkartenformat und es lässt sich leichter im Geldbeutel mitführen. Dafür scheint es einen großen Bedarf zu geben. Denn beim Sachgebiet Schwerbehindertenrecht im Kreishaus steht das Telefon nicht mehr still.
„Im Sachgebiet Schwerbehindertenrecht melden sich vermehrt Bürgerinnen und Bürger, die nach dem neuen Schwerbehindertenausweis fragen“, berichtet Sachgebietsleiter Jürgen Droste. Er kann den Bürgerinnen und Bürgern Hoffnung machen. Die Bundesregierung gibt vor, dass der neue Ausweis bis zum 1. Januar 2015 eingeführt werden muss. In Nordrhein-Westfalen soll die Einführung bereits im zweiten Halbjahr 2014 erfolgen. Der neue Schwerbehindertenausweis wird dann nicht nur ein neues Aussehen haben und wegen des verwendeten Materials haltbarer sein. Er bescheinigt die Schwerbehinderung künftig auch in englischer Sprache. Die für Schwerbehinderte geltenden Rechte können allerdings nicht ins Ausland übertragen werden.
Ausgestellt wird der Schwerbehindertenausweis für fünf Jahre, kann danach allerdings zweimal verlängert werden. Die bisherigen Schwerbehindertenausweise behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Eine Verlängerung wird bei ihnen aber nicht mehr möglich sein. Nach Bekanntgabe des genauen Einführungstermins veröffentlicht das Sachgebiet Schwerbehindertenrecht des Kreises Soest rechtzeitig weiter Informationen.