Kreis Soest – In diesem Jahr werden Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 gewählt. Immer öfter müssen sich Jugendliche und Heranwachsende vor Gericht verantworten. Für sie sind die Jugendgerichte und Jugendkammern bei den Amts- und Landgerichten zuständig. Neben Berufsrichtern sind dort Laienrichter (Schöffen) tätig, die von den Jugendhilfeausschüssen vorgeschlagen werden. Das Kreisjugendamt sucht zurzeit nach geeigneten Bewerbern zur Aufstellung der Vorschlagslisten.
Dem Amtsgericht Lippstadt bzw. dem Landgericht Paderborn sind mindestens fünf männliche und fünf weibliche Jugendschöffen vorzuschlagen. Für die Jugendkammern des Landgerichtes Arnsberg werden mindestens acht weibliche und acht männliche Jugendschöffen benötigt. Für das Jugendschöffengericht in Soest sind mindestens sechs männliche und sechs weibliche Bewerber vorzuschlagen.
Der Jugendhilfeausschuss wird in seiner Sitzung am 21. Juni 2018 entscheiden, welche Bewerberinnen und Bewerber die Voraussetzungen für die verantwortliche Aufgabe eines Jugendschöffen erfüllen. Anschließend gehen diese Bewerberlisten dann nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung an die zuständigen Gerichte. Der Schöffenwahlausschuss der jeweiligen Amtsgerichte wählt dann aus den Vorschlagslisten die erforderliche Anzahl an Schöffen.
Die Jugendschöffen nehmen an den Hauptverhandlungen in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme wie die Berufsrichter teil und tragen in gleicher Weise Verantwortung für das Urteil. Deshalb soll der Jugendhilfeausschuss nur in der Jugenderziehung erfahrene Personen berücksichtigen, und zwar Männer und Frauen in gleicher Anzahl. Wer sich für das Ehrenamt interessiert, muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, seinen Hauptwohnsitz in einer der Gemeinden des Kreises Soest haben und am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Unerlässlich ist die Beherrschung der deutschen Sprache. Das verantwortungsvolle Amt eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes gesundheitliche Eignung. Bestimmte Gründe (Angehörige eines Justizberufes, Religionsdiener, Vorstrafen, Insolvenz usw.) schließen vom Schöffenamt aus.
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, allerdings gibt es eine Entschädigungsregelung. Interessierte können sich mit weiteren Fragen direkt an den Kreis Soest, Abteilung Jugend und Familie, E-Mail Jugendschoeffenwahl2018@kreis-soest.deJugendschoeffenwahl2018@kreis-soest.de oder telefonisch unter der Nummer 02921/302004 an Ulrich du Mont wenden. Ein Bewerbungsformular sowie weitere Informationen zum Schöffenamt sind im Internet unter www.kreis-soest.de („Jugendschöffen“ ins Suchfeld eingeben) zu finden. Das Bewerberformular ist ausgefüllt und unterschrieben bis zum 15. April 2018 an den Kreis Soest, Abteilung Jugend und Familie, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest zu übersenden. Für Interessierte aus Soest, Warstein und Lippstadt sind die dortigen städtischen Jugendämter Ansprechpartner.