Lippstadt – Die Stadt Lippstadt fördert seit 2009 erstmals wieder private Baudenkmäler. In den Jahren 2002 bis 2008 war der Zuschusstopf für die Förderung kleinerer denkmalpflegerischer Maßnahmen zu gleichen Teilen mit Landesgeldern und städtischen Mitteln bestückt worden. Die fehlenden Landesgelder hatte die Stadt im Jahr 2009 einmalig durch Eigenmittel aufgefangen, danach musste die Förderung jedoch eingestellt werden. Auf besondere Initiative der Stadt Lippstadt steht aber jetzt erstmals wieder ein kleiner – von Land und Stadt bestückter – Fördertopf zur Verfügung, um private Denkmaleigentümer zu unterstützen.
Warum eine Förderung für Eigentümer von Baudenkmalen oft interessant ist, erklärt der Lippstädter Denkmalpfleger Dieter Mathmann: „Sanierungsarbeiten an Baudenkmalen bedürfen stets einer denkmalrechtlichen Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz, in der dann auch die Ausführung der Arbeiten abgestimmt wird. Die Erfüllung dieser Anforderungen kann durchaus zu höheren Baukosten führen.“ Um hier eine kleine Hilfestellung zu leisten, kann für Maßnahmen, die noch im laufenden Jahr 2014 abgewickelt werden sollen, ein Zuschuss bei der unteren Denkmalbehörde der Stadt Lippstadt beantragt werden.
Die Höhe des Zuschusses wird von der Stadt Lippstadt anhand der eingehenden Anträge festgelegt. Maximal können bis zu einem Drittel der Gesamtkosten, höchstens jedoch 2.500 Euro beantragt werden. Damit möglichst viele Eigentümer in den Genuss eines Zuschusses kommen, werden nur Maßnahmen berücksichtigt, die einen Höchstbetrag von 15.000 Euro je Maßnahme nicht überschreiten. „Aufgrund unserer Erfahrungen aus der Vergangenheit ist auch beim jetzigen Förderprogramm wieder davon auszugehen, dass eine Vielzahl von Gebäudeeigentümern die Möglichkeit nutzen wird, um notwendige Instandsetzungen kurzfristig vorzunehmen“, vermutet Dieter Mathmann.
Förderanträge können mit einer Maßnahmenbeschreibung und einem Angebot bis zum 30. September 2014 formlos bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Lippstadt eingereicht werden. Welche Maßnahmen gefördert werden, entscheidet die Untere Denkmalbehörde. Bedingung ist jedoch, dass die Maßnahme noch im Jahr 2014 fertiggestellt und abgerechnet wird.
Weitere Informationen gibt der Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz unter der Telefon-Nr. 02941/980-438.